
Berufung in Strafsachen: Ihre zweite Chance verstehen und nutzen
Was ist die Berufung?
Die Berufung ist ein sogenanntes Rechtsmittel. Sie kann gegen Urteile des Amtsgerichts (1. Instanz) eingelegt werden und eröffnet somit die 2. Instanz. Das Verfahren wird dann vor dem Landgericht durchgeführt.
Was bewirkt eine Berufung im Strafrecht genau?
Die Berufung hemmt die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils, sog. Suspensiveffekt. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Urteil vom Amtsgericht nicht gegen Sie vollstreckt werden kann.
Des Weiteren führt die Berufung dazu, dass das Verfahren von dem nächsthöheren Gericht zu betreiben ist (z.B. Landgericht Bielefeld als Berufungsgericht), der sog. Devolutiveffekt.
Wenn Sie Berufung einlegen, leiten Sie ein komplett neues Verfahren vor dem Landgericht ein. Dies hat zwei sofortige und wichtige Konsequenzen für Sie:
- Das Urteil wird vorerst gestoppt: Eine verhängte Geld- oder Haftstrafe kann zunächst nicht vollstreckt werden. Sie gewinnen dadurch wertvolle Zeit. Juristen nennen dies die aufschiebende Wirkung oder den Suspensiveffekt.
- Der Fall wird neu aufgerollt: Ein höheres Gericht, das Landgericht, übernimmt den Fall und prüft ihn vollständig und von Grund auf neu. Diesen Übergang in die nächste Instanz nennt man Devolutiveffekt.
Achtung, kurze Frist: Wie schnell müssen Sie handeln?
Hier ist schnelles Handeln entscheidend. Die Frist, um Berufung einzulegen, beträgt
nur eine Woche nach der Verkündung des Urteils.
Die Berufung muss gem. § 314 Abs. 1 StPO bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. Etwas anderes kann gem. § 314 Abs. 2 StPO gelten, wenn die die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat. Dann beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1 StPO die Verkündung in Anwesenheit des mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers stattgefunden hat.
Was passiert im Berufungsverfahren?
Die Berufung ermöglicht dem Landgericht Ihren Fall einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Es findet eine erneute, vollständige Beweisaufnahme statt, sofern Sie die Berufung nicht (bspw.) auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt haben. Dies bedeutet, dass das Berufungsgericht nicht an die (tatsächlichen) Feststellungen aus der 1. Instanz gebunden ist und auch in tatsächlicher Sicht zu völlig neuen Ergebnissen kommen kann. Dies ist der gravierende Unterschied zur Revision.
Kann die Strafe in der Berufung höher ausfallen? (Das „Verschlechterungsverbot“)
Das ist eine der häufigsten Sorgen, und wir können Sie hier beruhigen. Solange
nur Sie als verurteilte Person Berufung einlegen, darf das neue Urteil nicht schlechter für Sie ausfallen als das ursprüngliche. Man spricht hier vom Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO).
Wichtig zu wissen: Dieser Schutz entfällt, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. In einem solchen Fall beraten wir Sie offen und ehrlich über die möglichen Risiken.
Was kostet ein Berufungsverfahren? Ein ehrlicher Blick auf die Kosten
Transparenz bei den Kosten ist uns besonders wichtig, damit Sie von Anfang an Planungssicherheit haben. Die Kosten setzen sich aus den Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten zusammen.
Die Anwaltskosten richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer persönlichen Honorarvereinbarung. Das RVG gibt einen Gebührenrahmen vor, der sich nach Umfang und Schwierigkeit des Falles richtet.
Jeder Fall ist anders. Deshalb sprechen wir die Kosten immer direkt zu Beginn offen an und finden gemeinsam eine faire und nachvollziehbare Lösung. Die Kosten belaufen sich in jedem Fall auf einen vierstelligen Betrag.
Wie läuft das Verfahren vor dem Landgericht ab?
Das Berufungsverfahren ist eine komplett
neue Hauptverhandlung. Das Gericht ist nicht an die vorherigen Feststellungen gebunden.
Das bedeutet für Sie:
- Alle Beweise kommen erneut auf den Tisch: Zeugen werden nochmals gehört, Gutachten geprüft und Urkunden verlesen. Es ist auch die Gelegenheit, neue Beweise vorzubringen, die bisher vielleicht keine Beachtung fanden.
- Eine völlig neue Bewertung ist möglich: Die zuständige Strafkammer am Landgericht bildet sich ein eigenes, unabhängiges Urteil.
Dieses Vorgehen ist der entscheidende Unterschied zur Revision, bei der das Urteil nur auf Rechtsfehler geprüft wird.
Kann das Berufungsurteil schlechter werden, als das Ursprungsurteil?
Das sog. Berufungsurteil kann in der Regel nicht schlechter werden, sofern nur Sie als Verurteilter/Verteilte Berufung eingelegt haben, § 331 StPO. Sollte nur oder auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, kann das Berufungsurteil für Sie (auch) schlechter ausfallen.
Berufung oder Revision: Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Die Wahl des richtigen Rechtsmittels ist eine zentrale strategische Entscheidung.
- Die Berufung ist der richtige Weg, wenn Sie der Meinung sind, dass der Sachverhalt vom ersten Gericht falsch bewertet wurde (z. B. Zeugenaussagen falsch gewürdigt wurden).
- Die Revision ist dann sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass dem Gericht Rechtsfehler unterlaufen sind (z. B. Gesetze falsch angewendet wurden).
Wir analysieren Ihr Urteil und die Verhandlung genau und geben Ihnen eine klare und ehrliche Einschätzung, welcher Weg die größten Erfolgsaussichten verspricht.
Was kann ich gegen das Berufungsurteil machen?
Gegen das Urteil der Strafkammer als Berufungsgericht können Sie Revision einlegen. Die Revision ist bei dem Gericht einzulegen, dass das Berufungsurteil gesprochen hat. Die Revision wird sodann vor dem Oberlandesgericht geführt. Für den Gerichtsbezirk Bielefeld ist das Oberlandesgericht Hamm zuständig. Näheres zur Revision lesen Sie hier.
Warum ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite entscheidend ist
In einer so wichtigen Phase brauchen Sie einen Partner, der nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich für Sie da ist. Ein spezialisierter Strafverteidiger entwickelt für Sie eine klare Strategie, kümmert sich um alle Fristen und Formalitäten und kämpft im Gerichtssaal entschlossen für Ihr Recht. Vor allem aber stehen wir an Ihrer Seite, erklären Ihnen jeden Schritt und sorgen dafür, dass Sie sich sicher und gut vertreten fühlen.
Häufige Fragen zur Berufung in Strafsachen
Was passiert, wenn ich die Berufungsfrist verpasse?
Dann wird das Urteil leider rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Eine Anfechtung ist dann nicht mehr möglich. Deshalb ist schnelles Handeln so wichtig. Ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, womit die Frist evtl. noch gewahrt werden kann, wäre dann zu prüfen.
Kann ich in der Berufung neue Zeugen benennen?
Ja, absolut. Da eine komplett neue Beweisaufnahme stattfindet, können neue Zeugen und Beweismittel eingeführt werden.
Kann ich für das Berufungsverfahren den Anwalt wechseln?
Ja, Sie können jederzeit einen neuen Anwalt beauftragen. Die Berufung ist oft ein guter Zeitpunkt, um einen spezialisierten Fachanwalt zu wählen, der neue Perspektiven einbringt.
Sprechen Sie mit uns – wir sind für Sie da
Sie stehen vor der Entscheidung, Berufung einzulegen, und fühlen sich unsicher? Das ist absolut verständlich.
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