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Verhaftung was tun? Alles zu Anlass, Ablauf & was noch auf Sie zukommt

Die meisten Menschen kennen das Erlebnis einer Verhaftung nicht persönlich, sondern nur aus dem Fernsehen.

Für diejenigen, die am eigenen Leib eine Verhaftung miterleben müssen, ist die Situation häufig völlig neu und sehr überrumpelnd.

Umso wichtiger ist es, auch in dieser neuen, ungewohnten Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und Ihre Rechte zu kennen.

Ihnen droht eine Verhaftung? Erfahren Sie, was auf Sie zukommt und wie Sie sich am besten verhalten sollten, um weitere Belastungen zu vermeiden.

Die Festnahme einer Person wird auch als Verhaftung bezeichnet. Diese kann von der Staatsgewalt angeordnet werden, wenn Sie Verdächtiger einer Straftat sind, zum Beispiel wenn man

 

    • flüchten oder untertauchen will,
    • auf frischer Tat ertappt und gestellt wird,
    • Tatspuren beseitigen will,
    • Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige beeinflussen will,
    • verdächtigt wird, eine Tatwiederholung zu planen oder
    • die Vermutung und Gefahr besteht, dass er eine begonnene Tat weiterführt, die mit einer mehr als 6- monatigen Freiheitsstrafe bedroht ist.

 

Warum ist es wichtig, zu wissen, was bei einer Verhaftung zu tun ist?

 

Einige Polizeibeamte werden versuchen, Sie in Smalltalk zu verwickeln, um so an belastende Informationen zu gelangen.

Es ist überaus ratsam, während der Verhaftung Stillschweigen zu bewahren. Und ja, das dürfen Sie!

Denn Sie haben das Recht zu schweigen, auch wenn die Polizei etwas anderes behaupten sollte.

Denn alles, was Sie bei einem Verhör oder während der Verhaftung sagen, kann natürlich gegen Sie verwendet werden.

 

Ein häufiger Fehler:

Wenn Sie unschuldig sind, fühlen Sie sich „sicher“ und sind automatisch kooperativer. Sie haben nichts getan und nichts zu verschweigen, richtig?

Auch in diesem Fall sollten Sie unbedingt Stillschweigen bewahren.

Jedes von Ihnen unbedachte Wort oder Verhalten könnte als Schuldeingeständnis interpretiert werden oder Ihre Verteidigung beeinträchtigen.

Bewahren Sie also Ruhe und beharren Sie auf Ihre Rechte.

 

Diese Rechte haben Sie bei einer Verhaftung

Auch wenn es ratsam ist, sich während der Verhaftungsmaßnahme kooperativ zu verhalten, bestehen rechtlich keinerlei Verpflichtungen für Sie, Angaben zu dem Tatvorwurf zu machen.

Als verhaftete Person hat man ein gesetzlich festgeschriebenes Aussageverweigerungsrecht und kann dies auch ohne die Gefahr von negativen Auswirkungen nutzen.

Das Aussageverweigerungsrecht ist die richtige Entscheidung, wenn Sie noch nicht Rücksprache mit Ihrem Verteidiger gehalten haben.

Sämtliche Aussagen, die sie während ihrer Festnahme tätigen werden durch die Vollstreckungsbehörde zu Protokoll gebracht und diese können auch von einem Ihrem Strafverteidiger nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

Also nochmal:

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht unbedingt Gebrauch und kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt.

Auch wenn Ihnen die Polizei etwas von mildernden Umständen später im Gericht erzählen sollte – das klärt Ihr Anwalt vor Gericht.

Die Aufgabe der Polizei ist es, Ihnen ein Geständnis zu entlocken.

 

Die Verhaftung – so sollten Sie sich verhalten

 

Sie werden verhaftet. So weit, so schlecht. Doch was passiert genau während und nach der Verhaftung?

Nach der Verhaftung werden Sie zu der zuständigen Polizeidienststelle verbracht, wo eine förmliche Vernehmung durchgeführt wird.

Auch hier steht Ihnen ihr Aussageverweigerungsrecht zu.

Sie müssen lediglich einige Pflichtangaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, -ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Familienstand) tätigen.

Zudem sollten Sie Kontakt mit einem Strafverteidiger aufzunehmen. Von diesem Recht sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen, da sich das Verfahren mit der Verhaftung noch in einem sehr frühen Stadium befindet.

Fehler, die jetzt begangen werden, können für Sie sehr schwerwiegende Konsequenzen haben!

In vielen Fällen bieten die Polizeibeamten der verhafteten Person auch die Möglichkeit an, erst einmal Kontakt mit Angehörigen aufzunehmen, um auf diese Weise Kontakt zu einem Strafverteidiger herzustellen.

Die Angehörigen sollten dabei auf jeden Fall die Information erhalten, auf welche Dienststelle die verhaftete Person verbracht wurde und welcher Tatvorwurf im Raum steht.

 

Die Polizei ist rechtlich dazu verpflichtet, die verhaftete Person bei der Auswahl eines entsprechenden Strafverteidigers zu unterstützen.

 Dies gilt für den Fall, dass die verhaftete Person keinen direkten Strafverteidiger kennt oder zur Auswahl hat.

 

Das sollten Sie bei einer Verhaftung auf keinen Fall tun

Wenn Sie sich bei ihrer Verhaftung tatkräftig gegen die Verhaftungsmaßnahmen zur Wehr setzen, droht Ihnen eine weitere Anzeige wegen „Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gem. § 113 StGB.

Sie sollten demnach auf keinen Fall körperliche Gewalt gegen die Vollstreckungsbeamten anwenden, noch diese beleidigen oder sich gar der Festnahme durch einen Fluchtversuch widersetzen, um eine zusätzliche Anzeige wegen Körperverletzung oder wie schon erwähnt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu verhindern.

Stattdessen sollten Sie sich so kooperativ wie möglich verhalten und so schnell es geht Kontakt zu Ihrem Verteidiger aufnehmen, um keine unüberlegten Schlüsse vorzunehmen.

 

Das kann nach der Verhaftung passieren

 

Vorführung vor dem Haftrichter

 

Nach der Verhaftung schreibt das Gesetz den Vollstreckungsbehörden vor, dass die festgenommene Person innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden zwingend dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden muss.

Sollte die Verhaftung am Abend oder in den späten Nachmittagsstunden erfolgen, so ist diese Vorführung in der gängigen Praxis erst am darauffolgenden Tag möglich.

Genau wie bei der Verhaftung gilt dasselbe auch vor dem Haftrichter: Ruhig verhalten und kooperativ sein.

Bei diesem Termin ist auch schon Ihr Anwalt mit dabei.

 

Untersuchungshaft: Rechte und Möglichkeiten

 

Es kann passieren, dass Sie bei einer bereits laufenden Ermittlung in Untersuchungshaft kommen. Besonders bei schwerwiegenderen Straftaten ist dies bei Verdächtigen üblich.

 

Wann und wie wird die Untersuchungshaft also konkret veranlasst?

 

Die U-Haft wird von einem Richter angeordnet. Vorausgesetzt natürlich, es sind bestimmte Voraussetzung hierfür erfüllt.

 

Dazu gehört unter anderem:

 

    • Fluchtgefahr
    • Verdunkelungsgefahr
    • oder Wiederholungsgefahr.

 

Sind die Behörden befürchten, Sie könnten Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen oder gar momentan eine Gefahr darstellen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Untersuchungshaft beim Gericht einreichen.

 

Wie lange darf man in der U-Haft gehalten werden

 

Die Haft während des Ermittlungsverfahrens darf nur so lange dauern, wie ein Haftgrund gegeben ist. Die Dauer soll sechs Monate nicht überschreiten, kann in besonderen Fällen aber länger andauern.

Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten.

 

Möglichkeiten der Entlassung aus der Untersuchungshaft

 

Vom konkreten Verfahren sowie dessen Umfang ist auch die Dauer der Untersuchungshaft abhängig.

Bis zum weiteren Prozess vergehen in der U-Haft zwischen sechs und zwölf Monate.

Eine längere Dauer geht mit einer unzumutbaren Verzögerung einher und wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Ist dies der Fall, kann Ihr Verteidiger eine Haftbeschwerde einreichen. Dies sollte aber mit guter Begründung erfolgen.

 

Mittel und Wege: Diese Rechtsmittel und Verteidigungsstrategien stehen Ihnen zur Verfügung

 

Das kann können wir gegen Ihre Verhaftung tun:

1.Haftprüfung

Die Haftprüfung ist in §§ 117, 118 ff. StPO geregelt. Darunter versteht man ein Verfahren zur Überprüfung der Untersuchungshaft, welches vom zuständigen Ermittlungsrichter durchgeführt.

Es handelt sich dabei um eine Verhandlung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter, die nicht öffentlich ist.

Hierbei wird entschieden, ob der inhaftierte Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft bleibt oder ob er freigelassen wird. Ein Antrag auf Haftprüfung ist zeitlich beschränkt und zwar auf die Dauer der Untersuchungshaft. Dem Beschuldigten steht also der Rechtsbehelf der Haftprüfung nur so lange zu, wie er sich in U-Haft befindet.

2. Haftbeschwerde

Als Rechtsbehelf gegen die Anordnung der Untersuchungshaft steht dem Beschuldigten auch die Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO zur Verfügung. Hierdurch wird erreicht, dass das nächsthöhere Gericht den Sachverhalt überprüft. Die Haftbeschwerde kann jederzeit eingelegt werden, allerdings nicht, wenn bereits ein Antrag auf Haftprüfung gestellt wurde. Anders als im Rahmen der Haftprüfung hat der Beschuldigte bei einer Haftbeschwerde keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Eine solche kann, muss aber nicht durchgeführt werden. Hat die Haftbeschwerde keinen Erfolg, kann gegen diese Entscheidung eine weitere Beschwerde gemäß § 310 StPO eingelegt werden.

 

Nach der Verhaftung: So gehen Sie mit den Folgen um

 

Werden Sie im Prozess freigesprochen oder wird die Hauptverfahrenseröffnung durch den Richter abgelehnt, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung nach Untersuchungshaft für alle Schäden, die Ihnen aufgrund der Haft oder den Maßnahmen der Strafverfolgung entstanden sind.

Wie hoch der Schadenersatz ausfällt, richtet sich nach dem sogenannten Strafrechtentschädigungsgesetz.

Bei Einstellung des Verfahrens müssen Sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Anspruchsfeststellung stellen.

Bei Beendigung des Verfahrens erfolgt eine Prüfung des Entschädigungsanspruchs von Amts wegen.

Ihnen droht eine Verhaftung?

Sie haben rechtliche Schwierigkeiten und die Befürchtung, Sie könnten verhaftet werden? Dann nehmen Sie gerne zu mir, Sven Karsten, Kontakt auf und wir besprechen, was auf Sie zukommen könnte und wie wir eine Verhaftung bzw. einen Gang vor Gericht vorbeugen können.