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Trennungsunterhalt Guide: Was es ist, wie es festgelegt wird und wann es gezahlt werden muss

Sie befinden sich im Scheidungsprozess und sind sich unklar darüber, was der Trennungsunterhalt genau beinhaltet, wie er berechnet wird und wie lange er gezahlt werden muss? Wir erklären Ihnen alles Wichtige rund um den Trennungsunterhalt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

Was genau ist der Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die einem Ehepartner während der Trennungsphase vom anderen Ehepartner gewährt wird. Diese Unterstützung hat das Ziel, dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner zu ermöglichen, seinen bisherigen Lebensstandard während der Trennungszeit aufrechtzuerhalten. Der Trennungsunterhalt basiert auf dem Prinzip des ehelichen Solidaritätsprinzips, das besagt, dass Ehepartner auch nach der Trennung füreinander verantwortlich bleiben, bis die Scheidung rechtskräftig ist.

Wofür wird der Trennungsunterhalt genau verwendet?

Der Trennungsunterhalt dient dazu, die finanziellen Bedürfnisse des bedürftigen Ehepartners zu decken. Hier sind einige spezifische Verwendungszwecke:

1. Lebenshaltungskosten:

  • Nahrung und Kleidung: Der Trennungsunterhalt deckt die Kosten für tägliche Ausgaben wie Lebensmittel und Bekleidung.
  • Haushaltsführung: Kosten für Haushaltsgegenstände, Reinigungsmittel und andere Notwendigkeiten des täglichen Lebens werden ebenfalls abgedeckt.

2. Wohnkosten:

  • Miete oder Hypothekenzahlungen: Der Unterhalt stellt sicher, dass der bedürftige Ehepartner weiterhin die Wohnkosten tragen kann. Dazu gehören die Miete für eine Wohnung oder die Hypothekenraten für ein eigenes Haus.
  • Nebenkosten: Auch die Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung und Müllabfuhr fallen unter den Trennungsunterhalt.

3. Versicherungskosten:

  • Krankenversicherung: Der Trennungsunterhalt kann dazu verwendet werden, die Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.
  • Rentenversicherung: Beiträge zur Altersvorsorge, wie private Rentenversicherungen, können ebenfalls abgedeckt werden.

4. Zusätzliche Kosten:

  • Gesundheitskosten: Arztbesuche, Medikamente und andere notwendige medizinische Behandlungen können über den Trennungsunterhalt finanziert werden.
  • Bildung und Fortbildung: Kosten für Weiterbildungen, Umschulungen oder Fortbildungen, die notwendig sind, um die berufliche Qualifikation zu verbessern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
  • Mobilität: Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr oder die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Mobilität notwendig ist.

5. Kinderbetreuung:

  • Kinderbetreuungskosten: Falls der bedürftige Ehepartner für die Betreuung gemeinsamer Kinder zuständig ist, können auch diese Ausgaben im Rahmen des Trennungsunterhalts berücksichtigt werden.
  • Schulkosten: Schulmaterialien, Klassenfahrten und andere bildungsbezogene Ausgaben können ebenfalls durch den Trennungsunterhalt gedeckt werden.

6. Lebensstandardaufrechterhaltung:

  • Freizeitaktivitäten: Der Trennungsunterhalt soll auch dazu beitragen, dass der bedürftige Ehepartner seine bisherigen Freizeitaktivitäten und Hobbys weiterhin ausüben kann, um eine gewisse Lebensqualität aufrechtzuerhalten.
  • Soziale Teilhabe: Kosten für gesellschaftliche Teilhabe, wie Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder kulturelle Veranstaltungen, können ebenfalls berücksichtigt werden.

Beispielhafte Verwendung

Fallbeispiel:

Anna und Markus haben sich nach zehn Jahren Ehe getrennt. Anna hat während der Ehe nur in Teilzeit gearbeitet, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, während Markus das Hauptgehalt verdiente. Nach der Trennung bleibt Anna in der ehelichen Wohnung und hat Anspruch auf Trennungsunterhalt von Markus.

  • Lebenshaltungskosten: Anna verwendet den Trennungsunterhalt, um Lebensmittel, Kleidung und Haushaltsgegenstände zu kaufen.
  • Wohnkosten: Die Miete für die Wohnung und die Nebenkosten werden durch den Unterhalt gedeckt.
  • Versicherungskosten: Anna bezahlt ihre Krankenversicherungsbeiträge aus dem Unterhalt.
  • Kinderbetreuung: Da die Kinder hauptsächlich bei Anna leben, deckt der Unterhalt auch die Kosten für Schulmaterialien und Freizeitaktivitäten der Kinder.
  • Mobilität: Anna nutzt den Trennungsunterhalt, um ein Monatsabonnement für den öffentlichen Nahverkehr zu finanzieren.

Der Trennungsunterhalt stellt sicher, dass Anna und die Kinder trotz der Trennung weiterhin finanziell abgesichert sind und ihren bisherigen Lebensstandard weitgehend beibehalten können.

Wer bekommt Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt wird dem Ehepartner gewährt, der während der Ehe wirtschaftlich abhängig war oder weniger Einkommen hatte. Die rechtlichen Grundlagen für den Trennungsunterhalt sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Voraussetzungen für den Erhalt von Trennungsunterhalt sind:

  • Eine bestehende Ehe und die Trennung der Ehepartner.
  • Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des einen Ehepartners und die Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners.

Wann muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Trennungsunterhalt muss gezahlt werden, sobald die Ehepartner getrennt leben. Es gibt keine Mindestdauer der Ehe, um Trennungsunterhalt zu beanspruchen. Sobald einer der Ehepartner die Trennung erklärt und die häusliche Gemeinschaft aufgibt, besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Wann muss ich keinen Trennungsunterhalt zahlen?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen keine Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt besteht. Diese Ausnahmen sind gesetzlich geregelt und bieten dem zahlungspflichtigen Ehepartner Schutz, wenn die Zahlung des Unterhalts nicht gerechtfertigt ist. Im Folgenden erläutern wir diese Ausnahmen und geben konkrete Beispiele, um die jeweiligen Situationen besser zu verdeutlichen.

1. Keine Bedürftigkeit des bedürftigen Ehepartners

Wenn der bedürftige Ehepartner ausreichend eigenes Einkommen hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.

Beispiel: Anna und Markus trennen sich nach fünf Jahren Ehe. Anna hat eine gut bezahlte Vollzeitstelle und verdient netto 3.500 Euro im Monat. Ihre Lebenshaltungskosten betragen 2.000 Euro monatlich. Da Anna ausreichend Einkommen hat, um ihre Ausgaben zu decken, hat sie keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt von Markus.

2. Grob unbilliges Verhalten des bedürftigen Ehepartners

Wenn der bedürftige Ehepartner während der Ehe oder nach der Trennung ein grob unbilliges Verhalten gezeigt hat, das die Zahlung von Trennungsunterhalt unzumutbar macht, kann der Anspruch verweigert werden.

Beispiel: Thomas und Julia haben sich getrennt. Julia beginnt während der Trennungszeit eine Affäre mit dem besten Freund von Thomas und zieht in dessen Wohnung. Dieses Verhalten wird als grob unbillig angesehen, weshalb Thomas nicht verpflichtet ist, Trennungsunterhalt zu zahlen.

3. Verwirkung des Anspruchs

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann verwirkt werden, wenn der bedürftige Ehepartner in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche Verfestigung wird in der Regel nach etwa zwei bis drei Jahren des Zusammenlebens angenommen.

Beispiel: Miriam und Peter trennen sich. Ein Jahr nach der Trennung zieht Miriam mit ihrem neuen Partner zusammen, und sie führen eine feste Lebensgemeinschaft. Da Miriam in einer verfestigten neuen Beziehung lebt, gilt der Anspruch auf Trennungsunterhalt als verwirkt, und Peter muss keinen Unterhalt mehr zahlen.

4. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit

Wenn der bedürftige Ehepartner absichtlich oder grob fahrlässig seine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen.

Beispiel: Frank und Sabine trennen sich. Sabine kündigt ihren Job ohne triftigen Grund und beantragt Trennungsunterhalt. Da sie ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat, hat sie keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt von Frank.

5. Kurzzeitige Ehe

Bei sehr kurzen Ehen kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt begrenzt oder sogar ausgeschlossen sein, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war und der bedürftige Ehepartner keine ehebedingten Nachteile erlitten hat.

Beispiel: Kevin und Lena haben nach nur sechs Monaten Ehe beschlossen, sich zu trennen. Da die Ehe nur sehr kurz war und Lena während dieser Zeit weiterhin Vollzeit gearbeitet hat, wird ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt abgelehnt.

6. Eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners

Der unterhaltspflichtige Ehepartner muss in der Lage sein, den Trennungsunterhalt zu zahlen, ohne dabei selbst in wirtschaftliche Not zu geraten. Hier kommt der Selbstbehalt ins Spiel, der sicherstellt, dass dem zahlungspflichtigen Ehepartner genügend Mittel zur eigenen Lebensführung verbleiben.

Beispiel: Markus verdient netto 1.500 Euro im Monat. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.280 Euro, um seine eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Da der verbleibende Betrag nicht ausreicht, um Trennungsunterhalt zu zahlen, wird Markus von der Unterhaltspflicht befreit.

7. Grob unbillige Härte

Wenn die Zahlung des Trennungsunterhalts für den unterhaltspflichtigen Ehepartner eine grob unbillige Härte darstellen würde, kann die Zahlungspflicht entfallen.

Beispiel: Daniel und Laura trennen sich. Daniel ist schwer krank und kann nicht arbeiten. Seine einzige Einkommensquelle ist eine kleine Invalidenrente, die gerade seine Grundbedürfnisse deckt. Die Zahlung von Trennungsunterhalt würde für Daniel eine grob unbillige Härte darstellen, daher muss er keinen Unterhalt an Laura zahlen.

Wie lange muss ich Trennungsunterhalt zahlen?

Die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung. In besonderen Fällen kann die Zahlung auch darüber hinaus erforderlich sein, insbesondere wenn der bedürftige Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Alter keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.

Die Scheidung ist noch nicht durch: Wie lange muss Trennungsunterhalt ohne Scheidung gezahlt werden?

Trennungsunterhalt muss bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden. In der Regel ist dies nach Ablauf des Trennungsjahres der Fall. Sollte die Scheidung länger dauern, bleibt der Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, bis das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist.

So setzt sich die Höhe des Trennungsunterhalts zusammen – die Berechnung

Die Höhe des Trennungsunterhalts wird auf Basis der finanziellen Verhältnisse beider Ehepartner ermittelt. Dabei spielt das Einkommen eine zentrale Rolle, aber auch spezifische Kosten und Ausgaben werden berücksichtigt. Im Folgenden wird detailliert erklärt, wie der Trennungsunterhalt berechnet wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Prozess.

1. Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens

Zunächst wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner ermittelt. Hierzu werden vom Nettoeinkommen bestimmte Ausgaben abgezogen, die als notwendig und angemessen gelten.

Berücksichtigte Abzüge:

  • Berufsbedingte Aufwendungen: Fahrtkosten zur Arbeit, Fachliteratur, Arbeitskleidung.
  • Schulden: Notwendige Kredite, beispielsweise für das Eigenheim.
  • Unterhaltsverpflichtungen: Bereits bestehende Verpflichtungen gegenüber Kindern oder früheren Ehepartnern.
  • Kranken- und Rentenversicherungen: Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge.

Beispiel: Anna und Markus haben sich getrennt. Markus hat ein monatliches Nettoeinkommen von 4.000 Euro. Er hat folgende abzugsfähige Ausgaben:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: 200 Euro
  • Kreditzahlungen für das Eigenheim: 600 Euro
  • Krankenversicherungsbeiträge: 300 Euro

Bereinigtes Nettoeinkommen von Markus: 4.000 Euro – 200 Euro – 600 Euro – 300 Euro = 2.900 Euro

Anna hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Sie hat folgende abzugsfähige Ausgaben:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: 100 Euro
  • Krankenversicherungsbeiträge: 200 Euro

Bereinigtes Nettoeinkommen von Anna: 2.000 Euro – 100 Euro – 200 Euro = 1.700 Euro

2. Ermittlung der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen

Nun wird die Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner berechnet. Diese Differenz bildet die Basis für die weitere Berechnung des Trennungsunterhalts.

Beispiel: Differenz: 2.900 Euro (Markus) – 1.700 Euro (Anna) = 1.200 Euro

3. Bedarfsberechnung des unterhaltsberechtigten Ehepartners

Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners wird auf Basis der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen berechnet. In der Regel beträgt der Bedarf 3/7 der Einkommensdifferenz, wenn beide Partner erwerbstätig sind, und 1/2, wenn nur einer erwerbstätig ist.

Beispiel: Anna und Markus sind beide erwerbstätig, daher beträgt der Bedarf 3/7 der Einkommensdifferenz: 3/7 von 1.200 Euro = 514 Euro

4. Prüfung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners

Es muss geprüft werden, ob der unterhaltspflichtige Ehepartner in der Lage ist, den errechneten Unterhaltsbetrag zu zahlen, ohne selbst in finanzielle Not zu geraten. Hier spielt der Selbstbehalt eine Rolle, der sicherstellt, dass dem zahlungspflichtigen Ehepartner genügend Mittel zur eigenen Lebensführung verbleiben.

Selbstbehalt:

  • Der Selbstbehalt für den erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Ehepartner beträgt derzeit (Stand 2024) etwa 1.280 Euro.
  • Für nicht erwerbstätige unterhaltspflichtige Ehepartner liegt der Selbstbehalt bei etwa 1.180 Euro.

Beispiel: Markus‘ bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 2.900 Euro. Nach Abzug des Unterhaltsbetrags von 514 Euro verbleiben ihm: 2.900 Euro – 514 Euro = 2.386 Euro

Da dieser Betrag über dem Selbstbehalt von 1.280 Euro liegt, ist Markus in der Lage, den Trennungsunterhalt zu zahlen.

5. Berücksichtigung besonderer Umstände

In einigen Fällen können besondere Umstände die Berechnung des Trennungsunterhalts beeinflussen, wie zum Beispiel:

  • Erhebliche Mehrkosten: z.B. durch Krankheit, Pflege eines Familienmitglieds oder außergewöhnlich hohe Wohnkosten.
  • Zusätzliche Einkünfte: z.B. durch Nebentätigkeiten oder Vermietung von Immobilien.

Zusammenfassung der Berechnung

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen:
    • Markus: 2.900 Euro
    • Anna: 1.700 Euro
  2. Differenz der bereinigten Nettoeinkommen:
    • 2.900 Euro – 1.700 Euro = 1.200 Euro
  3. Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners:
    • 3/7 von 1.200 Euro = 514 Euro
  4. Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners:
    • Markus kann 514 Euro zahlen, da ihm nach Abzug mehr als der Selbstbehalt verbleibt.

Welche Rolle spielen Kinder bzw. keine Kinder dabei?

Die Existenz von Kindern beeinflusst die Berechnung des Trennungsunterhalts. Die Zahlungen für den Kindesunterhalt haben Vorrang und werden vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils abgezogen, bevor der Trennungsunterhalt berechnet wird.

Welches Einkommen zählt beim Trennungsunterhalt?

Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Einkünfte, wie Gehalt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Bonuszahlungen werden berücksichtigt.

Wie hoch ist der Höchstsatz?

Einen festen Höchstsatz gibt es nicht, da die Höhe des Trennungsunterhalts individuell ermittelt wird. Sie orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen und dem bereinigten Nettoeinkommen der Ehepartner.

Trennungsunterhalt zu hoch? So können Sie sich wehren

Wenn Sie der Meinung sind, dass der festgesetzte Trennungsunterhalt zu hoch angesetzt wurde, gibt es verschiedene rechtliche Mittel und Schritte, die Sie ergreifen können, um eine Anpassung zu erreichen. Hier sind die detaillierten Vorgehensweisen, um sich gegen einen zu hohen Trennungsunterhalt zu wehren.

1. Überprüfung der Unterhaltsberechnung

Der erste Schritt besteht darin, die Berechnung des Trennungsunterhalts gründlich zu überprüfen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob die Berechnung korrekt durchgeführt wurde und ob alle relevanten Faktoren berücksichtigt wurden.

Schritte zur Überprüfung:

  • Einkommensanalyse: Überprüfen Sie, ob das Einkommen korrekt ermittelt wurde, einschließlich aller abzugsfähigen Ausgaben wie berufsbedingte Kosten und Schulden.
  • Selbstbehalt: Stellen Sie sicher, dass der Selbstbehalt korrekt angewendet wurde.
  • Bedarf: Prüfen Sie, ob der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners realistisch und angemessen berechnet wurde.

2. Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels

Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben oder die ursprüngliche Berechnung fehlerhaft war, können Sie einen Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels stellen. Dieser Antrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Mittel:

  • Abänderungsklage: Eine Klage auf Abänderung des Unterhaltstitels ist erforderlich, wenn sich wesentliche Veränderungen in Ihren Einkommens- oder Vermögensverhältnissen ergeben haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie arbeitslos werden oder wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse deutlich verschlechtern.
  • Belege und Nachweise: Sammeln Sie alle relevanten Belege und Nachweise, die Ihre veränderte finanzielle Situation dokumentieren, wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide oder Arztberichte bei Krankheit.

3. Nachweis veränderter finanzieller Verhältnisse

Es ist wichtig, dem Gericht nachzuweisen, dass sich Ihre finanziellen Verhältnisse geändert haben. Hierzu benötigen Sie eine umfassende Dokumentation Ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation.

Mittel:

  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen: Diese zeigen, wie sich Ihr Einkommen verändert hat.
  • Nachweise über Schulden: Dazu gehören Kreditverträge, Kontoauszüge und Schuldenaufstellungen.
  • Lebenshaltungskosten: Belege über Mietzahlungen, Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben.
  • Ärztliche Bescheinigungen: Falls Ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, benötigen Sie entsprechende ärztliche Atteste.

4. Einigung mit dem anderen Ehepartner

Oftmals kann eine außergerichtliche Einigung schneller und kostengünstiger sein als ein gerichtliches Verfahren. Versuchen Sie, eine Einigung mit Ihrem Ehepartner zu erzielen.

Mittel:

  • Gespräche und Verhandlungen: Vereinbaren Sie Gespräche, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
  • Mediation: Ein Mediator kann helfen, Konflikte zu lösen und eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen.
  • Schriftliche Vereinbarung: Wenn eine Einigung erzielt wird, sollte diese schriftlich festgehalten und idealerweise notariell beglaubigt werden.

5. Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt der Weg über das Gericht. Hier können Sie eine Reduzierung des Trennungsunterhalts durch ein gerichtliches Verfahren erreichen.

Mittel:

  • Antrag auf Reduzierung des Trennungsunterhalts: Reichen Sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  • Rechtsanwalt einschalten: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Antrag zu formulieren und die notwendigen Beweise vorzulegen.
  • Beweise vorlegen: Präsentieren Sie alle relevanten Dokumente und Beweise, die Ihre aktuelle finanzielle Situation und die Notwendigkeit einer Reduzierung des Unterhalts belegen.

Beispiel für die Vorgehensweise

Fallbeispiel:

Herr Meier ist verpflichtet, Trennungsunterhalt an seine getrennt lebende Ehefrau zu zahlen. Nach der Trennung verliert Herr Meier jedoch seinen Job und sein Einkommen reduziert sich erheblich. Der ursprüngliche Unterhaltstitel basiert auf seinem vorherigen Einkommen, das nun nicht mehr realistisch ist.

Schritte zur Abwehr des zu hohen Unterhaltssatzes:

  1. Überprüfung der Berechnung: Herr Meier konsultiert einen Fachanwalt für Familienrecht, der die ursprüngliche Berechnung des Trennungsunterhalts überprüft.
  2. Antrag auf Abänderung: Der Anwalt stellt beim Familiengericht einen Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels aufgrund der veränderten Einkommensverhältnisse.
  3. Nachweise vorlegen: Herr Meier legt aktuelle Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide und weitere Nachweise über seine finanzielle Situation vor.
  4. Einigung versuchen: Herr Meier versucht, in einem Gespräch mit seiner Ehefrau eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Mediator wird hinzugezogen, um den Prozess zu unterstützen.
  5. Gerichtliches Verfahren: Da keine Einigung erzielt wird, leitet Herr Meier ein gerichtliches Verfahren ein, um eine Reduzierung des Trennungsunterhalts zu erreichen.

    Fazit

    Trennungsunterhalt ist ein wichtiges Thema im Scheidungsprozess und sollte nicht unterschätzt werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, Nikolai Bolte zu kontaktieren. Er steht Ihnen mit seiner Expertise im Familienrecht zur Seite.

    Oft gestellte Fragen

    Kann ich das Trennungsunterhalt mit dem Zugewinn verrechnen?

    Nein, der Trennungsunterhalt kann nicht mit dem Zugewinnausgleich verrechnet werden. Beide Ansprüche sind rechtlich getrennt und müssen jeweils gesondert geltend gemacht werden.

    Endet der Trennungsunterhalt mit Rechtskraft der Scheidung?

    Ja, der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet in der Regel mit der Rechtskraft der Scheidung. Danach kann gegebenenfalls Ehegattenunterhalt beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

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