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Gewaltschutz

In jeder Beziehung gibt es manchmal Streit. Das ist ganz normal. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass ein Partner – ganz gleich ob Mann oder Frau – die Grenzen überschreitet und zuschlägt.  Aber nicht nur im Streit fliegen die Fetzen: Manchmal braucht es hierfür nicht einmal einen Anlass.

In dieser Situation fühlt sich die Geschlagene oft machtlos und weiß sich nicht zu helfen. Man weiß nicht wohin und wie es überhaupt weiter gehen soll. Gerade wenn Kinder existieren, kann man auch nicht von heute auf morgen ausziehen. Und nicht selten ist auch das Geld ein großes Problem. Was also tun?

Wichtig ist, dass Sie selbst aktiv werden. Finden Sie sich nicht damit ab, das Opfer zu sein!

Platzverweis

Die Polizei kann in Fällen sog. häuslicher Gewalt einen Platzverweis und ein Rückkehrverbot gegen den Täter aussprechen. Der Täter darf dann für maximal 10 Tage nicht in die Wohnung zurückkehren.

Wohnungszuweisung

Ergänzend kann beim Familiengericht ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Ziel ist es, eine Zuweisung der Wohnung an das Opfer zu erreichen. Hierdurch darf auch nach Ablauf des Rückkehrverbotes der Täter nicht in die Wohnung zurückkehren. Dabei kommt es übrigens nicht darauf an, wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag geschlossen hat.

Näherungsverbot

Außerdem kann dem Täter durch das Familiengericht verboten werden, sich dem Opfer zu nähern oder bestimmte Orte (z.B. den Arbeitsplatz des Opfers) aufzusuchen. Auch Telefonanrufe, E-Mails oder jede sonstige Kontaktaufnahme können dem Täter so verboten werden.

Wann kann ich handeln?

Natürlich müssen Sie nicht warten bis etwas passiert ist. Die o.g. Maßnahmen sind schon dann möglich, wenn Ihr Partner Sie bedroht.

Sonderfall Stalking

Es muss sich bei dem Täter nicht unbedingt um Ihren Partner handeln. Gerade in den letzten Jahren ist das sog. Stalking immer wieder ein Thema. Wenn Sie verfolgt oder z.B. per Telefon oder Internet belästigt werden, kann auch hier ein Näherungsverbot oder ein Verbot der Kontaktaufnahme beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Scheidung

Normalerweise ist eine Scheidung erst nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich. In besonderen Fällen, wie etwa bei Gewalt in der Beziehung, ist es möglich, schon vor Ablauf des Trennungsjahres eine Härtefallscheidung zu beantragen.

Kosten

Gerade wenn das Geld knapp ist, scheuen Menschen den Weg zum Anwalt. Das muss nicht sein. Wir informieren Sie gern zu Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.

Strafverfahren

Nachdem die direkte Gefahr für Sie und Ihre Kinder beseitigt wurde, sollten Sie sich fragen, ob Sie eine Strafanzeige gegen den Täter erstatten möchten. Denn auch hinter der Wohnungstüre bleibt Gewalt strafbar.

Wir helfen Ihnen gern dabei, den Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen. Hierbei sind wir von der Strafanzeige bis zum Verfahrensabschluss stets an Ihrer Seite.

Schmerzensgeld

Unabhängig von der Frage, ob der Täter bestraft wird, haben Sie als Opfer körperlicher Gewalt Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

Sorgerecht

Vielfach machen sich die Opfer Sorgen darum, dass der Täter ihnen die Kinder nach der Trennung wegnehmen könnte. Diese Angst ist unbegründet. Wir helfen Ihnen dabei, das alleinige Sorgerecht zu erhalten und Ihre Kinder zu schützen.

Weitere Informationen

Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir für Sie erste Informationen zu Trennung und Scheidung sowie zum Unterhaltsrecht in einer kurzen Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese finden Sie auf unserer Website oder in unseren Kanzleiräumen.

Was tun, wenn mich mein Partner schlägt?

Wichtige Tipps für Opfer häuslicher Gewalt

 

  • Werden Sie selbst aktiv und nehmen Sie Hilfe an!
  • Keine falsche Scheu! Rufen Sie die Polizei, wenn Sie Hilfe benötigen.
  • Sichern Sie die Beweise. Gehen Sie z.B. zum Arzt und lassen diesen Ihre Verletzungen bescheinigen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Selbstverständlich können wir durch diese Kurzinformation keine vollständige Beratung ersetzen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern! Ihr direkter Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Nikolai Bolte. Vereinbaren Sie sogleich einen Besprechungstermin unter 0521 – 977 93 66 oder info@karsten-bolte.de!

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