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Strafbefehl erhalten? Das bedeutet es und so verhalten Sie sich richtig

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sind sich unsicher, was nun geschehen wird?

Im Folgenden erklären wir Ihnen, was ein Strafbefehl genau ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Strafbefehlsverfahren abläuft und welche Möglichkeiten Sie haben, gegen einen Strafbefehl vorzugehen.

 

Was ist ein Strafbefehl überhaupt?

 

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im Strafverfahren, die ohne Hauptverhandlung ergeht. In der Regel wird der Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht erlassen und ist eine schnelle Möglichkeit, kleinere Straftaten zu ahnden. 

Der Strafbefehl kann verschiedene Rechtsfolgen haben, wie zum Beispiel eine Geldstrafe, Fahrverbote oder Ähnliches.

 

Grundlegende Bedeutung für den Angeklagten

 

Für den Angeklagten bedeutet ein Strafbefehl, dass das Gericht ohne eine mündliche Verhandlung eine Entscheidung trifft. 

Dies kann von Vorteil sein, weil es das Verfahren beschleunigt, aber auch nachteilig, weil der Angeklagte keine Möglichkeit hat, sich direkt zu verteidigen. 

Ein Strafbefehl steht einem Strafurteil gleich und hat somit die gleiche Rechtskraft.

 

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Strafbefehls

 

Damit die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Geringfügigkeit der Tat: Der Strafbefehl wird meist bei geringfügigen Straftaten angewendet, bei denen keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist.
  2. Geständnis des Beschuldigten: Oft wird ein Strafbefehl erlassen, wenn der Beschuldigte die Tat gestanden hat.
  3. Eindeutige Beweislage: Die Beweislage muss so eindeutig sein, dass (nach Aktenlage) keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestehen.
  4. Rechtskräftiger Antrag der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen, den das Gericht dann prüft.

 

Ablauf und Strafbefehlsverfahren

 

Das Strafbefehlsverfahren verläuft in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen durch und sammelt Beweise.
  2. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls: Wenn die Staatsanwaltschaft den Fall als geeignet ansieht, stellt sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.
  3. Prüfung durch das Gericht: Das Gericht prüft den Antrag und die Beweislage. Wenn das Gericht den Antrag für gerechtfertigt hält, erlässt es den Strafbefehl.
  4. Zustellung des Strafbefehls: Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten zugestellt. Dieser hat dann die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen.

 

Konkretes Beispiel

 

Nehmen wir mal an, jemand wurde mehrfach beim Schwarzfahren erwischt. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB. Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Strafbefehl. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro ist dabei vorgesehen. Der Beschuldigte erhält den Strafbefehl per Post und hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen.

Besonderheiten beim Jugendstrafrecht

Ein Strafbefehl gegen Jugendliche ist grundsätzlich nicht zulässig. Stattdessen werden jugendliche Straftäter meist durch Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe sanktioniert. Der Fokus liegt hier stärker auf erzieherischen Maßnahmen als auf Bestrafung.

Das können Sie dagegen tun: Rechtsmittel gegen den Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl können Sie Folgendes tun:

 

1. Einspruch gegen den Strafbefehl

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls schriftlich beim zuständigen Gericht eingelegt werden. Dieser kann sich entweder gegen den gesamten Strafbefehl oder nur gegen bestimmte Teile, wie beispielsweise die Höhe der Geldstrafe, richten.

2. Antrag auf mündliche Verhandlung

Nach einem Einspruch wird das Verfahren in eine mündliche Verhandlung überführt. In dieser Verhandlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Argumente und Beweise direkt vor dem Richter zu präsentieren. Dies gibt Ihnen die Chance, Ungenauigkeiten im Strafbefehl aufzuklären und Ihre Verteidigung darzulegen.

3. Rücknahme des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft

In einigen Fällen kann die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurücknehmen, wenn neue Beweise oder Umstände bekannt werden, die die Schuldfrage neu beleuchten. Dies kann in der Regel im Vorfeld einer mündlichen Verhandlung geschehen, wenn die Staatsanwaltschaft den Einspruch prüft und zu dem Schluss kommt, dass der Strafbefehl nicht gerechtfertigt war. Tatsächlich ist dies jedoch ein sehr seltener Fall.

 

4. Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts

Nachdem Einspruch eingelegt wurde, wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Bis dahin könnte man versuchen, mit den Beteiligten etwaig über eine Einstellung des Verfahrens in geeigneten Fällen zu sprechen. Dies sollte aber auf jeden Fall ein Verteidiger machen. Wird die mündliche Verhandlung durchgeführt, endet diese mit einem Urteil (wenn nicht in diesem Rahmen das Verfahren eingestellt wird). Gegen das Urteil gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der (Sprung)-Revision.

5. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Sollten Sie die Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl versäumt haben, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dies setzt voraus, dass Sie unverschuldet daran gehindert waren, die Frist einzuhalten.

Einspruch gegen den Strafbefehl – Voraussetzungen & Erfolgsaussichten

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl muss, wie schon beschrieben, schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim zuständigen Gericht eingelegt werden. 

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl? Ihre Erfolgsaussichten

Ob sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt, hängt von den individuellen Umständen des Falls ab. Es gibt Situationen, in denen ein Einspruch sinnvoll sein kann:

  • Beweislage: Gibt es neue Beweise, die Ihre Unschuld belegen oder die Tat relativieren?
  • Verfahrensfehler: Wurden bei der Erstellung des Strafbefehls Verfahrensfehler gemacht? Fehlen andere prozessuale Voraussetzungen?
  • Verteidigungsstrategie: Haben Sie eine schlüssige Verteidigungsstrategie, die das Gericht überzeugen kann?
  • Unverhältnismäßigkeit: Ist die Strafe unverhältnismäßig hoch?

Ein Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten genauer beurteilen und Sie beraten, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Sie wichtig ist, schnell zu handeln und sich rechtlich beraten zu lassen. Besonders innerhalb der zweiwöchigen Einspruchszeit ist es essentiell, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen und keine Fehler zu machen. Unser Rechtsanwalt für Strafrecht Sven Karsten steht Ihnen hierfür jederzeit zur Seite. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und lassen Sie uns sprechen.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht weiter?

Dann lassen Sie sich nicht beiiren und nehmen Sie gerne zu mir, Sven Karsten, Kontakt auf.