Anhörung bei der Polizei: müssen Sie wirklich hin oder ist es nur eine Masche?
Sie sind sich unsicher, wie Sie sich verhalten sollen, wenn sie eine Vorladung von der Polizei erhalten? Verständlich, besonders wenn man nicht weiß, ob man erscheinen muss und ob man bereits einen Anwalt benötigt.
Wir erklären, was genau bei einer Anhörung bei der Polizei passiert und wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Was genau ist eine Anhörung bei der Polizei?
Die Anhörung bei der Polizei ist ein formaler Termin, bei dem Sie als Beschuldigter oder Zeuge zu einer Straftat befragt werden. Bei einer Anhörung werden Ihre Aussagen protokolliert und können im weiteren Verlauf des Strafverfahrens verwendet werden. Ziel der Anhörung ist es, den Sachverhalt zu klären und mögliche Unklarheiten zu beseitigen.
Wann fordert die Polizei zur Anhörung auf?
Die Polizei fordert zur Anhörung auf, wenn ein Verdacht gegen eine Person besteht und weitere Informationen zur Aufklärung des Sachverhalts benötigt werden. Die rechtlichen Grundlagen für eine Anhörung finden sich in der Strafprozessordnung (StPO). Eine Vorladung zur Anhörung kann auch erfolgen, wenn Sie als Zeuge wichtige Informationen zu einer Straftat geben können.
Unterschied zwischen einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Vorladung als Beschuldigter
Eine erkennungsdienstliche Behandlung und eine Vorladung als Beschuldigter sind zwei unterschiedliche Maßnahmen. Während bei der erkennungsdienstlichen Behandlung persönliche Merkmale wie Fingerabdrücke und Fotos erfasst werden, dient die Vorladung als Beschuldigter dazu, Ihre Aussage zu den Vorwürfen zu protokollieren. Beide Maßnahmen können jedoch im Rahmen desselben Ermittlungsverfahrens stattfinden.
Muss man überhaupt zur Anhörung erscheinen?
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zur Anhörung nachzukommen. Eine Pflicht besteht nur, falls der Ladung zur Vernehmung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegt. Erscheinen Sie dann nicht, kann die Polizei Zwangsmaßnahmen ergreifen, um Ihr Erscheinen zu erzwingen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
Ladungen des Gerichts oder Staatsanwaltschaft ist stets Folge zu leisten!
Das passiert bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung könnten folgende Schritte durchgeführt werden:
- Aufnahme von Fingerabdrücken: Ihre Fingerabdrücke werden digital oder mit Tinte abgenommen.
- Anfertigung von Lichtbildern: Es werden Fotos von Ihnen gemacht, um Ihr Aussehen zu dokumentieren.
- Gegebenenfalls Entnahme von DNA-Proben: Eine DNA-Probe wird mittels eines Mundhöhlenabstrichs entnommen (wenn nicht freiwillig, dann nur mit besonderem Beschluss möglich oder auf gesonderte Anordnung bei Gefahr im Verzug durch StA und ihren Ermittlungspersonen).
- Dokumentation der persönlichen Merkmale: Besondere Merkmale wie Narben oder Tätowierungen werden beschrieben und fotografiert.
Ihre Rechte als Beschuldigter – das müssen Sie bzw. müssen Sie nicht angeben
Als Beschuldigter haben Sie bestimmte Rechte:
- Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen keine Angaben zur Tat machen und können die Aussage verweigern.
- Recht auf einen Anwalt: Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt hinzuzuziehen.
- Recht auf Akteneinsicht: Sie haben das Recht, Akteneinsicht zu beantragen. Der Verteidiger erhält die vollständige Akte und kann diese kopieren.
Das passiert nach der Anhörung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei Erhalt einer Vorladung zur Anhörung wichtig ist, Ruhe zu bewahren und sich rechtlich beraten zu lassen. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Anwalt, um Ihre Situation bestmöglich zu klären und Ihre Rechte zu wahren.
Falls Sie sich in einer schwierigen Lage befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ihr Rechtsanwalt Sven Karsten steht Ihnen jederzeit zur Seite.
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