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Vorzeitige Haftentlassung – Bedingungen, Fälle und wie Sie eine vorzeitige Haftentlassung genehmigt bekommen

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und das konkrete Vorgehen bei einer vorzeitigen Haftentlassung.

Was bedeutet vorzeitige Haftentlassung?

 

Eine vorzeitige Haftentlassung ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, Ihre Haftstrafe vor dem ursprünglich festgesetzten Ende zu beenden. Sie basiert auf dem Grundgedanken der Resozialisierung und ist in den §§ 57 und 57a des Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Dabei wird der Rest Ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt – das bedeutet, Sie werden unter bestimmten Auflagen aus der Haft entlassen und müssen sich während einer festgelegten Bewährungszeit bewähren.

 

Die vorzeitige Haftentlassung verfolgt zwei zentrale Ziele: 

 

Zum einen soll es Ihnen als Inhaftierten einen Anreiz für gute Führung und aktive Mitarbeit an Ihrer Resozialisierung bieten. 

Zum anderen ermöglicht es einen schrittweisen und betreuten Übergang in die Freiheit, was die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft erhöht.

 

 

Die wichtigsten Formen der vorzeitigen Haftentlassung im Detail

1. Halbstrafenentlassung (§ 57 Abs. 2 StGB)

 

Diese Form ermöglicht eine Entlassung bereits nach der Hälfte der verhängten Strafe. Sie ist die am schwierigsten zu erreichende Form, da besonders strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen. 

 

Unter anderem:

 

    • Es muss sich um Ihre erste Freiheitsstrafe handeln.
    • Die Strafe darf zwei Jahre nicht übersteigen.
    • Besondere Umstände in Ihrer Person oder Tat müssen vorliegen.

 

Beispiel: Ein bisher nicht vorbestrafter Täter wurde wegen Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt. Er zeigt echte Reue, hat den Schaden wiedergutgemacht und nachweislich seine Spielsucht therapiert, die zur Tat führte. Nach 9 Monaten könnte er daher für eine Halbstrafenentlassung in Frage kommen.

 

 

2. Zweidrittel-Entlassung (§ 57 Abs. 1 StGB)

 

Dies ist die häufigste Form der vorzeitigen Entlassung. Sie können nach Verbüßung von zwei Dritteln Ihrer Strafe entlassen werden, wenn:

 

    • eine positive Sozialprognose vorliegt.
    • Sie der Entlassung zustimmen.
    • die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.

 

Beispiel: Bei einer Verurteilung zu 3 Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung könnte nach 2 Jahren eine Entlassung möglich sein, wenn Sie an Anti-Aggressionstrainings teilgenommen haben, Ihre etwaigen Alkohol- oder Drogenprobleme in den Griff bekommen haben und eine Arbeitsstelle in Aussicht steht.

 

Reststrafenaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe (§ 57a StGB) (H4)

 

Diese spezielle Form betrifft Gefangene mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Eine Entlassung ist möglich, wenn:

 

    • mindestens 15 Jahre verbüßt wurden.
    • die besondere Schwere der Schuld keine längere Vollstreckung gebietet.
    • eine günstige Sozialprognose vorliegt.
    • der Verurteilte einwilligt.

 

Welche Form für Sie in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge Ihrer Strafe, Ihrem Verhalten in der Haft und Ihren persönlichen Umständen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Sie dabei unterstützen, die für Sie beste Option zu identifizieren und die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

 

Für eine vorzeitige Haftentlassung müssen vier zentrale Bedingungen erfüllt sein, die das Gericht sorgfältig prüft:

 

 

1. Verbüßung eines bestimmten Strafanteils

 

Dies ist eine rein formale, aber zwingende Voraussetzung. Je nach angestrebter Entlassungsform müssen Sie:

 

    • Bei der Halbstrafenentlassung: 50% der Strafe verbüßt haben
    • Bei der Zweidrittel-Entlassung: 66,6% der Strafe verbüßt haben
    • Bei lebenslanger Freiheitsstrafe: mindestens 15 Jahre

 

 

2. Positive Sozialprognose

 

Das ist das Kernstück der Prüfung. Das Gericht muss zu der Überzeugung gelangen, dass Sie in Zukunft keine weiteren Straftaten begehen werden. Dies ist keine Gewissheit, sondern eine auf Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeitsprognose.

 

 

3. Ihre Einwilligung

 

Eine vorzeitige Entlassung kann nicht gegen Ihren Willen erfolgen. Sie müssen ausdrücklich zustimmen und sich mit den damit verbundenen Auflagen und Weisungen einverstanden erklären.

 

 

4. Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

 

Die vorzeitige Entlassung darf keine unvertretbaren Risiken für die Allgemeinheit mit sich bringen. Dabei werden insbesondere die Art der begangenen Straftat und mögliche Gefährdungen potenzieller Opfer berücksichtigt.

 

 

Die Faktoren der Sozialprognose im Detail

 

 

1. Ihr Verhalten während der Haft

 

Disziplin und Regeleinhaltung

Sie haben keine Disziplinarverfahren und halten sich zuverlässig an die Anstaltsordnung.

 

Arbeitseinsatz

Sie arbeiten beispielsweise regelmäßig in der Gefängnisschreinerei und werden von Ihren Vorgesetzten für Ihre Zuverlässigkeit gelobt.

 

Teilnahme an Therapie- und Bildungsangeboten

Sie haben erfolgreich eine Suchttherapie abgeschlossen oder einen Schulabschluss in der JVA nachgeholt.

 

 

2. Ihre Zukunftsperspektiven

 

Arbeit

Sie haben eine schriftliche Arbeitsplatzzusage eines Betriebs für die Zeit nach der Entlassung.

 

Wohnung

Sie können einen gültigen Mietvertrag oder die verbindliche Zusage einer betreuten Wohneinrichtung vorweisen.

 

Finanzielle Situation

Sie haben einen Plan zur Schuldenregulierung erstellt und bereits mit der Schuldnerberatung Kontakt aufgenommen, im Falle dass Sie verschuldet sind.

 

 

3. Ihr soziales Umfeld

 

Familie und Beziehungen

Ihre Familie steht hinter Ihnen und bietet aktive Unterstützung bei der Wiedereingliederung.

 

Stabilisierende Kontakte

Sie haben regelmäßigen Kontakt zu einem Seelsorger oder einer Beratungsstelle aufgebaut.

 

Distanz zum kriminellen Milieu

Sie haben sich nachweislich von früheren kriminellen Kontakten distanziert.

 

 

4. Ihre Auseinandersetzung mit der Tat

 

Tataufarbeitung

Sie haben in Gesprächen mit dem psychologischen Dienst die Hintergründe Ihrer Tat aufgearbeitet.

 

Opferempathie

Sie haben an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilgenommen oder Wiedergutmachung geleistet.

 

Verantwortungsübernahme

Sie können realistisch einschätzen, welche Faktoren zur Tat führten und haben Strategien entwickelt, diese künftig zu vermeiden.

5. Konkrete Veränderungen

 

Persönlichkeitsentwicklung

Sie haben durch Anti-Aggressionstraining gelernt, mit Konflikten gewaltfrei umzugehen.

 

Suchtbewältigung

Sie sind seit längerer Zeit nachweislich drogenfrei und haben eine Therapie erfolgreich abgeschlossen.

 

Neue Fähigkeiten

Sie haben eine Berufsausbildung in der JVA begonnen oder abgeschlossen.

 

Je mehr positive Faktoren Sie vorweisen können, desto höher sind Ihre Chancen auf eine vorzeitige Entlassung. Wichtig ist dabei, dass diese Entwicklungen nicht nur oberflächlich sind, sondern eine nachhaltige Veränderung erkennen lassen.

 

 

Spezielle Anforderungen für eine vorzeitige Haftentlassung

 

 

Gute Führung im Vollzug

 

„Gute Führung“ während der Haftzeit. Was bedeutet das? Es bedeutet weit mehr als nur die Vermeidung von Regelverstößen. 

 

Das Gericht und die JVA bewerten dabei Ihr gesamtes Verhalten: 

 

Wie gehen Sie mit dem Personal und Mitgefangenen um? Nehmen Sie zuverlässig an Behandlungsmaßnahmen teil? Zeigen Sie Eigeninitiative bei Ihrer Resozialisierung? Besonders positiv wird gesehen, wenn Sie sich aktiv um Weiterbildung bemühen und eigenständig an Ihrer Zukunft arbeiten.

 

 

Besondere Umstände mit besonderer Gewichtung

 

Neben der guten Führung können auch besondere Umstände eine vorzeitige Entlassung rechtfertigen. Schwere Erkrankungen, die außerhalb der JVA besser behandelt werden können, zum Beispiel. 

 

Auch familiäre Gründe wie die alleinige Versorgung minderjähriger Kinder oder die Pflege schwer erkrankter Angehöriger werden berücksichtigt. 

 

Im beruflichen Bereich können konkrete Arbeitsplatzzusagen oder die Chance auf eine selbstständige Tätigkeit Ihre Entlassungschancen erhöhen. 

 

Beispielsweise könnte die Möglichkeit, einen Familienbetrieb zu übernehmen, der sonst vor der Schließung steht, ein gewichtiges Argument sein.

 

 

Die Rolle des offenen Vollzugs

 

Eine häufig diskutierte Frage ist die Bedeutung des offenen Vollzugs. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist die Unterbringung im offenen Vollzug keine zwingende Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung. 

 

Allerdings kann sie Ihre Chancen deutlich verbessern, da Sie hier Ihre Zuverlässigkeit und Ihr Verantwortungsbewusstsein unter Beweis stellen können. 

 

Sind Sie im geschlossenen Vollzug untergebracht, können Sie Ihre Eignung auch anders nachweisen: durch positive Führungsberichte, erfolgreiche Ausführungen oder Ausgänge sowie aktive Mitarbeit an Ihrer Resozialisierung. 

 

Das Gericht betrachtet dabei immer Ihre Gesamtentwicklung und erstellt eine Zukunftsprognose.

 

 

Ein weiterer Tipp von uns

 

Dokumentieren Sie alle positiven Entwicklungen sorgfältig. Das ist für Ihre Antragstellung wichtig. 

 

Sammeln Sie Bescheinigungen über Ihre Teilnahme an Programmen, lassen Sie sich gute Führung durch das Personal bestätigen und entwickeln Sie realistische Zukunftspläne. 

 

Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, diese Aspekte überzeugend darzustellen und eventuelle Defizite durch andere positive Faktoren auszugleichen. Letztendlich kommt es auf die Gesamtschau aller Faktoren an – je mehr positive Aspekte Sie vorweisen können, desto höher sind Ihre Chancen auf eine vorzeitige Entlassung.

 

Der Weg zur vorzeitigen Haftentlassung: So gehen Sie vor

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Chancen auf eine vorzeitige Entlassung optimal nutzen können. Von der formellen Antragstellung über die wichtige Stellungnahme der JVA bis hin zur persönlichen Anhörung – jeder Schritt ist entscheidend. 

 

Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie die Zeit nach der Entlassung vorbereiten und welche professionelle Unterstützung Sie in Anspruch nehmen sollten.

Die erfolgreiche Antragstellung – Der erste wichtige Schritt


Der Prozess einer vorzeitigen Haftentlassung beginnt mit der sorgfältigen Vorbereitung Ihres Antrags. Dies ist ein entscheidender Schritt, bei dem jedes Detail wichtig sein kann. Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer eingereicht werden. Achten Sie dabei besonders auf Vollständigkeit: Neben Ihren persönlichen Daten und dem Aktenzeichen Ihres Verfahrens ist eine überzeugende Begründung essentiell. Diese sollte nicht nur Ihre Entwicklung während der Haft dokumentieren, sondern auch Ihre konkreten Zukunftspläne aufzeigen. Ein häufiger Fehler ist es, sich zu sehr auf die Vergangenheit zu konzentrieren – die Richter interessiert vor allem Ihre Perspektive für die Zeit nach der Entlassung.

Die JVA-Stellungnahme – Ihr Verhalten entscheidet

Die Vollzugsanstalt wird detailliert zu Ihrem Verhalten, Ihrer Entwicklung und Ihrer Mitarbeit an der Resozialisierung berichten. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie von Anfang an positive Aktenvermerke sammeln. Besonders wichtig sind dabei Nachweise über die Teilnahme an Therapien, Bildungsmaßnahmen oder Arbeitsangeboten. 

Ein praktischer Tipp: Führen Sie ein persönliches „Erfolgsjournal“, in dem Sie alle positiven Entwicklungen und Aktivitäten dokumentieren. Dies hilft nicht nur bei der späteren Antragstellung, sondern macht Ihnen auch Ihre eigenen Fortschritte bewusst.

 

 

Die persönliche Anhörung – Chance zu überzeugen

Die persönliche Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer ist oft der entscheidende Moment. Hier haben Sie die Chance, einen unmittelbaren Eindruck zu hinterlassen. Bereiten Sie sich gründlich vor, indem Sie sich wichtige Stationen Ihrer Entwicklung vergegenwärtigen. Üben Sie, Ihre Zukunftspläne klar und realistisch darzustellen. 

Vermeiden Sie dabei zwei häufige Fehler: 

Bagatellisieren Sie weder Ihre Straftat noch malen Sie unrealistische Zukunftsszenarien. Die Richter erwarten eine ehrliche Auseinandersetzung mit Ihrer Vergangenheit und realistische, konkrete Pläne für die Zukunft.

 

 

Die Zeit nach der Entlassung – Frühzeitige Vorbereitung ist wichtig

Beginnen Sie frühzeitig damit, ein stabiles soziales Netzwerk aufzubauen oder zu reaktivieren. Konkrete Zusagen für Arbeit und Wohnung sind wichtige Pluspunkte. Nutzen Sie die Unterstützung von Sozialarbeitern und Bewährungshelfern – sie können wertvolle Kontakte vermitteln und kennen die lokalen Hilfsangebote. Denken Sie auch an praktische Aspekte wie die Beschaffung von Ausweispapieren oder die Klärung von Versicherungsfragen.

 

 

Professionelle Unterstützung

Die Rolle eines erfahrenen Strafverteidigers sollte nicht unterschätzt werden. Er kann nicht nur bei der formalen Antragstellung helfen, sondern auch einschätzen, wann der beste Zeitpunkt für einen Antrag ist. Oft kann er durch seine Erfahrung die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und weiß, worauf das jeweilige Gericht besonderen Wert legt. Er kann Sie auch auf die Anhörung vorbereiten und dabei helfen, Ihre Argumente überzeugend zu präsentieren.

 

 

Langfristige Strategie

Ein wichtiger Praxistipp zum Schluss: Beginnen Sie mit den Vorbereitungen für eine vorzeitige Entlassung nicht erst kurz vor dem möglichen Entlassungstermin, sondern nutzen Sie die gesamte Haftzeit konstruktiv. Jeder positive Vermerk in Ihrer Akte, jeder erfolgreiche Abschluss einer Maßnahme und jeder Nachweis über Ihre Entwicklung kann später den Ausschlag geben. Bleiben Sie dabei realistisch und geduldig – eine vorzeitige Entlassung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss durch kontinuierliche positive Entwicklung erarbeitet werden.

 

 

Fazit: Ihre Chance auf einen Neuanfang

 

Eine vorzeitige Haftentlassung ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Vorbereitung und professionelle Unterstützung erfordert. 

 

Der wichtigste Punkt dabei ist Ihre persönliche Entwicklung und die nachweisbare Bereitschaft, Ihr Leben nachhaltig zu verändern.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten deutlich steigen, wenn Sie von Anfang an professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern weiß auch, worauf Gerichte bei der Entscheidung besonderen Wert legen. Er kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten – von der Wahl des richtigen Antragszeitpunkts über die Vorbereitung der Anhörung bis hin zur Gestaltung realistischer Zukunftsperspektiven.

 

Besonders wichtig ist die richtige Strategie. Ihr Anwalt kann einschätzen, welche Form der vorzeitigen Entlassung für Sie in Frage kommt und wie Ihre individuellen Chancen stehen. Er weiß, welche Nachweise besonders wichtig sind und wie Sie Ihre positive Entwicklung optimal dokumentieren können.

 

 

Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten besprechen

 

Sie möchten wissen, ob eine vorzeitige Haftentlassung für Sie in Frage kommt? Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen Ihre Chancen und entwickeln gemeinsam eine Strategie für Ihren Weg in die Freiheit.

 

Häufige Fragen zur vorzeitigen Haftentlassung

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Antrag?

Die Antragstellung sollte idealerweise 3-6 Monate vor dem möglichen Entlassungstermin erfolgen. Diese Zeitspanne ist wichtig, da verschiedene Stellen (JVA, Staatsanwaltschaft, Gericht) am Verfahren beteiligt sind und Stellungnahmen einholen müssen. Bei einer angestrebten Zwei-Drittel-Entlassung sollten Sie also spätestens ein halbes Jahr vor Erreichen dieses Zeitpunkts aktiv werden. Ein zu früher Antrag kann allerdings ebenso kontraproduktiv sein wie ein zu später.

 

 

Was passiert bei einer Ablehnung des Antrags?

Eine Ablehnung des Antrags bedeutet nicht das Ende der Welt. Sie können innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen oder nach einer angemessenen Wartezeit von 3-6 Monaten einen neuen Antrag stellen. Dabei ist es wichtig, die Ablehnungsgründe genau zu analysieren und gezielt an den genannten Punkten zu arbeiten. Das Gericht gibt oft konkrete Hinweise, was Sie verbessern können.

 

 

Welche Auflagen sind nach der Entlassung zu erwarten?

Nach der Entlassung müssen Sie mit verschiedenen Auflagen rechnen. Diese werden individuell festgelegt und können von regelmäßigen Meldungen beim Bewährungshelfer über Therapieanordnungen bis hin zu Kontaktverboten reichen. Die Bewährungszeit beträgt meist zwischen 2 und 5 Jahren, abhängig von Ihrer individuellen Situation und der ursprünglichen Strafe.

 

 

Kann ich während der Bewährungszeit umziehen oder den Job wechseln?

Während der Bewährungszeit sind Veränderungen wie Umzug oder Jobwechsel grundsätzlich möglich. Sie müssen diese jedoch vorher mit Ihrem Bewährungshelfer besprechen und genehmigen lassen. Wichtig ist, dass Sie alle Änderungen rechtzeitig mitteilen und entsprechende Nachweise vorlegen können.

 

 

Was passiert bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen?

Bei Verstößen gegen Bewährungsauflagen drohen verschiedene Konsequenzen. Diese reichen von einer Ermahnung über verschärfte Auflagen bis hin zum Widerruf der Bewährung. Besonders schwerwiegend sind neue Straftaten während der Bewährungszeit. Sie führen meist zum sofortigen Widerruf und zur Vollstreckung der Reststrafe.

Lassen Sie uns sprechen!

Lassen Sie sich nicht beiiren und nehmen Sie gerne zu mir, Sven Karsten, Kontakt auf.