Jugendstrafrecht – Alles, was Sie wissen müssen
Was ist das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist ein spezielles Strafrecht, das für Jugendliche und heranwachsende Straftäter gilt. Es unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht und zielt vor allem darauf ab, die erzieherische Wirkung von Strafen in den Vordergrund zu stellen. Das Jugendstrafrecht ist in Deutschland im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und hat das Ziel, jungen Menschen zu helfen, sich sozial verantwortlich zu entwickeln und sie von zukünftigen Straftaten abzuhalten.
Jugendstrafrecht einfach erklärt
Das Jugendstrafrecht bezieht sich auf Straftaten, die von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) begangen werden. Das Gesetz sieht hierbei vor allem erzieherische Maßnahmen vor, um den jungen Straftätern eine zweite Chance zu geben und sie zur Einsicht und Besserung zu bewegen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht stehen hier nicht die Bestrafung und Vergeltung im Vordergrund, sondern die Förderung einer positiven Entwicklung des jungen Täters.
Bis wann gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit dem 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich belangt werden.
Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn der Täter nach seiner Reife und Entwicklung eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen entspricht oder die Tat als jugendtypisch angesehen wird.
Wann macht es Sinn, vom Jugendstrafrecht Gebrauch zu machen?
Vom Jugendstrafrecht sollte insbesondere Gebrauch gemacht werden, wenn der Täter noch nicht vollständig reif ist und die Tat in einem jugendlichen Kontext steht, wie zum Beispiel eine impulsive Sachbeschädigung oder ein Diebstahl aus Gruppenzwang. Das Jugendstrafrecht ermöglicht es, dem Täter eine Chance zur Besserung zu geben, ohne ihn durch zu harte Strafen sozial zu isolieren.
Strafen und Maßnahmen im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht gibt es verschiedene Strafen und erzieherische Maßnahmen, die je nach Schwere der Tat und persönlicher Reife des Täters verhängt werden können:
Erziehungsmaßregeln: Dazu zählen Weisungen (z.B. Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training), Sozialstunden oder Ähnliches.
Zuchtmittel: Zuchtmittel sind mildere Strafen, wie beispielsweise die Erteilung von Verwarnungen, die Auferlegung von Arbeitsstunden oder die Zahlung eines Geldbetrages. Ein weiteres Zuchtmittel ist der Jugendarrest, der eine kürzere Freiheitsstrafe von maximal vier Wochen darstellt und als „Warnschuss“ fungieren soll.
Jugendstrafe: Die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion im Jugendstrafrecht und entspricht einer Freiheitsstrafe. Sie wird nur verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Die Höchststrafe für eine Jugendstrafe beträgt in der Regel fünf Jahre, kann aber bei schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag auf bis zu zehn Jahre erhöht werden.
Beispiele für Straftaten und deren Sanktionen
Gefährliche Körperverletzung: Je nach Schwere der Tat und Vorgeschichte des Täters kann hier eine Jugendstrafe verhängt werden. Bei einer einmaligen Tat ohne Vorstrafen könnten jedoch auch erzieherische Maßnahmen ausreichen.
Diebstahl: Bei einem erstmaligen Diebstahl kann eine Verwarnung oder die Auferlegung von Arbeitsstunden eine angemessene Reaktion sein. Wiederholte Diebstähle könnten jedoch zu härteren Maßnahmen führen.
Sachbeschädigung: Sachbeschädigung kann mit sozialen Arbeitsstunden, Wiedergutmachung des Schadens oder erzieherischen Maßnahmen geahndet werden.
Schwerer Raub: Bei schwerwiegenden Delikten wie schwerem Raub oder räuberischer Erpressung kommt oft eine Jugendstrafe in Betracht, insbesondere wenn eine Waffe eingesetzt wurde oder die Tat mit erheblicher Gewalt durchgeführt wurde.
Erziehungsgedanke und Diversion im Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht basiert auf dem Erziehungsgedanken, das heißt, es soll die Entwicklung des jungen Täters zu einem rechtschaffenen Bürger fördern. Daher werden im Jugendstrafrecht vor allem erzieherische Maßnahmen ergriffen, um den Jugendlichen zu einer Einsicht und Verhaltensänderung zu bewegen.
Ein wichtiger Aspekt im Jugendstrafrecht ist die Diversion, also die Möglichkeit, ein Verfahren ohne formelle Hauptverhandlung zu beenden. Dies kann durch Maßnahmen wie Ermahnungen, Schadenswiedergutmachung oder gemeinnützige Arbeit geschehen. Die Diversion wird vor allem dann genutzt, wenn die Schuld des Täters gering ist und die Tat keinen schweren Schaden verursacht hat.
Jugendstrafrecht und das Führungszeugnis
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Einfluss des Jugendstrafrechts auf das Führungszeugnis. Nicht jede Strafe im Jugendstrafrecht erscheint im Führungszeugnis. Kleinere Vergehen, die nur mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln geahndet werden, tauchen in der Regel nicht im Führungszeugnis auf. Bei Jugendstrafen kommt es für eine Eintragung auf die Höhe und/oder darauf an, ob Sie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Kann man gegen Urteile im Jugendstrafrecht vorgehen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, gegen Urteile im Jugendstrafrecht Rechtsmittel einzulegen. Dies kann in Form einer Berufung oder Revision geschehen, um eine Überprüfung des Urteils zu erreichen. Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht, der als Fachanwalt für Strafrecht die entsprechende Qualifizierung hat, kann hierbei beratend zur Seite stehen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
Was tun bei Vorwürfen im Jugendstrafrecht?
Wenn Sie oder Ihr Kind Vorwürfen im Jugendstrafrecht ausgesetzt sind, sollten Sie:
Einen Anwalt für Jugendstrafrecht kontaktieren: Ein spezialisierter Anwalt kann die Sachlage prüfen, eine Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie durch das Verfahren begleiten.
Kooperieren: Es ist wichtig, mit den Behörden zu kooperieren und sich aktiv um Wiedergutmachung oder Einsicht zu bemühen. Dies kann sich positiv auf das Verfahren auswirken.
Erzieherische Maßnahmen nutzen: Nutzen Sie die Möglichkeit, an erzieherischen Maßnahmen teilzunehmen, um das Gericht von Ihrer Einsicht und Bereitschaft zur Besserung zu überzeugen.
Fazit
Das Jugendstrafrecht bietet jungen Straftätern die Chance, aus ihren Fehlern zu lernen und sich positiv zu entwickeln. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht liegt der Fokus auf Erziehung und Resozialisierung. Bei Vorwürfen im Jugendstrafrecht ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und die erzieherischen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Lassen Sie uns sprechen!
Lassen Sie sich nicht beiiren und nehmen Sie gerne zu mir, Sven Karsten, Kontakt auf.
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