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Handy beschlagnahmt: Was darf die Polizei, was nicht und was Sie tun können

mötSie stellen sich als Beschuldigter die Frage, ob Sie verpflichtet sind, Ihr Handy an die Polizei herauszugeben.

Häufig geben Beschuldigte ihr Handy freiwillig an die Polizei heraus, da sie denken, dazu vermeintlich verpflichtet zu sein.

Aber auch, wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Handy an die Polizei herauszugeben.

Erfahren Sie, was die Polizei bei der Beschlagnahme alles darf und was nicht und was auf Sie zukommen könnte.

 

Was darf die Polizei alles und was nicht?

 

Sollte ihr Handy nun beschlagnahmt sein, sind Sie nicht verpflichtet der Polizei ihren PIN mitzuteilen.

Dies folgt aus dem Grundsatz, dass man sich grundsätzlich nicht selbst belasten muss. Sie könne auch nicht gezwungen werden, an ihrer eigenen Überführung mitzuwirken.

Es gilt grundsätzlich, dass keine Pflicht des Beschuldigten besteht, sein Handy herauszugeben, solange kein richterlicher Beschluss vorliegt oder solange die Polizei die Herausgabe des Handys nicht wegen Gefahr im Verzug angeordnet hat.

Gefahr im Verzug liegt in den Fällen vor, in denen eine richterliche/staatsanwaltschaftliche Anordnung nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Ermittlungsmaßnahmen wesentlich erschwert oder vereitelt werden würde.

Oftmals werde im Zuge von Hausdurchsuchungen oder aber bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln, dem Besitz, dem Handeltreiben und dem Anbau von Betäubungsmitteln Handys sichergestellt.

Sie haben als Beschuldigter das Recht Widerspruch gegen die Beschlagnahme ihres Handys einzulegen. Das Gericht entscheidet sodann, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war.

 

Die Nachwirkungen einer Handy-Beschlagnahme – das könnte passieren

Wenn Sie Ihre PIN herausgeben, werden sämtliche Kontaktlisten, Fotos, Videos, SMS-Verläufe, WhatsApp-Verläufe, Anruferlisten, Facebook-Inhalte und Facebook-Nachrichten ausgewertet und gegen den Beschuldigten verwendet.

In manchen Fällen wird der Beschuldigte erst durch das Auslesen des Handys überführt.

Wie lange die Auswertung ihres Handys dauert, hängt davon ab, wie viele Dateien sich auf ihrem Handy befinden (und davon, ob sie den PIN freiwillig mitgeteilt haben).

In Regel dauert eine Auswertung ca. 3 bis 4 Wochen.

Sollten auf Ihrem Handy keine tatrelevanten Beweise gefunden werden, gibt die Polizei das Handy zurück. Wenn jedoch Tatrelevantes gefunden wird, bleibt das Handy bis zum Abschluss des Verfahrens beschlagnahmt.

Sollte ihr Handy Beweise erhalten, die den Beschuldigten überführen, gibt es das Handy auch nach dem Abschluss des Verfahrens nicht zurück, es wird als Tatwerkzeug vom Staat eingezogen.

Wenn die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ein Handy beschlagnahmt, bedeutet dies, dass sie das Gerät in ihren Besitz nehmen und es vorübergehend oder dauerhaft nutzen können, um Beweismittel zu sammeln oder Informationen zu gewonnen, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren von Bedeutung sind.

Immer wieder kommt es vor, dass die Beschlagnahme eines Handys nicht rechtmäßig war, dass kein Durchsuchungsbeschluss vorlag, auch keine Gefahr im Verzug.

Oder es lag zwar ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, der Beschuldigte wurde aber nicht zureichend darüber belehrt, dass er nicht verpflichtet war, seine PIN bekannt zugeben.

In diesen Fällen ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Beweisanzeichen, also die Chats, die Kontakte etc., welche sich aus dem Handy ergeben haben, überhaupt verwertbar sind.

Das bedeutet, sie könnten möglicherweise nicht als Beweise für die gegen einen Beschuldigten erhobenen Vorwürfe verwendet werden.

 

Was ein Rechtsanwalt in dieser Situation für Sie tun kann

 

Sollte es im Rahmen einer Hausdurchsuchung zur Beschlagnahme ihres Handys gekommen sein, wird ihr Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und in diesem so dann den Auswertungsbericht Ihres Handys vorfinden.

Unter Erfahrung erfolgt die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände schneller, wenn sie von einem Anwalt eingefordert wird.

Ihr Handy wurde unrechtmäßig beschlagnahmt?

Dann rufen Sie gerne in der Kanzlei an. Wir werden Ihnen umgehend weiterhelfen – entweder telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.