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Haftunfähigkeit – Voraussetzungen und Gründe, der Haft erfolgreich zu entgehen

Sie sind verurteilt worden und sollen Ihre Haft antreten? Oder Sie sitzen bereits in Haft und Ihre Gesundheit macht Ihnen schwer zu schaffen? Vielleicht fragen Sie sich, ob es unter diesen Umständen überhaupt zumutbar ist, die Haftstrafe zu verbüßen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Haftunfähigkeit.

 

Wenn die Haft zur unzumutbaren Belastung wird

Haftunfähigkeit bedeutet, dass eine verurteilte Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands nicht in der Lage ist, die Haftstrafe zu verbüßen, ohne dass dabei ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet würde. Es geht hier nicht darum, der Strafe zu entgehen, sondern darum, eine Situation zu vermeiden, in der die Haft zu einer unverhältnismäßigen Belastung oder gar Lebensgefahr wird.

 

Grundlagen der Haftunfähigkeit: Mehr als nur ein „Gefängnis-Tabu“

 

Was bedeutet Haftunfähigkeit?

Haftunfähigkeit ist ein juristischer Begriff, der besagt, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Haftstrafe anzutreten oder fortzusetzen. Es geht um Situationen, in denen die Haftbedingungen die Gesundheit des Häftlings ernsthaft gefährden würden.

Haftunfähigkeit ist von anderen Begriffen wie Haftverschonung, Haftaufschub oder Haftunterbrechung zu unterscheiden. Bei der Haftunfähigkeit geht es um eine grundsätzliche Unfähigkeit, die Haft zu verbüßen, während die anderen Begriffe zeitlich begrenzte Ausnahmen darstellen.

Gesetzliche Grundlagen: Die wichtigsten Regelungen zur Haftunfähigkeit finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und im Strafvollzugsgesetz (StVollzG). Insbesondere § 455 StPO (Vollstreckungsaufschub bei Vollzugsuntauglichkeit) und die entsprechenden Regelungen im StVollzG sind hier relevant. Diese Paragraphen legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckung einer Strafe ausgesetzt werden kann, wenn die Gesundheit des Verurteilten gefährdet ist.

 

Voraussetzungen für Haftunfähigkeit: Wann ist der Punkt erreicht?

Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Haftunfähigkeit. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Haftvollstreckung unzumutbar machen.

 

Allgemeine Voraussetzungen

Schwere körperliche Erkrankung
Dazu gehören beispielsweise schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, fortgeschrittene Krebserkrankungen, schwere neurologische Erkrankungen oder andere lebensbedrohliche Zustände.

Schwere psychische Erkrankung
Hierunter fallen schwere Depressionen, Psychosen (z.B. Schizophrenie), schwere Angststörungen (einschließlich Panikattacken und Klaustrophobie) oder andere psychische Erkrankungen, die eine erhebliche Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen.

Andere schwerwiegende Gründe
Auch hohes Alter, extreme Pflegebedürftigkeit oder eine Kombination verschiedener Faktoren können zur Haftunfähigkeit führen.

Haftunfähigkeit in verschiedenen Haftarten: Es kommt darauf an…

Untersuchungshaft:
Hier gelten oft strengere Maßstäbe, da die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr berücksichtigt werden muss. Dennoch ist auch hier Haftunfähigkeit möglich, wenn die Gesundheit akut gefährdet ist.

Strafhaft: Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Untersuchungshaft, aber die Entscheidung kann länger dauern.

Ersatzfreiheitsstrafe: Wenn Sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten sollen, kann Haftunfähigkeit ein wichtiger Faktor sein.

 

Der Weg zur Haftunfähigkeitsbescheinigung: So gehen Sie vor – Schritt für Schritt mit anwaltlicher Unterstützung

Der Weg zur Anerkennung der Haftunfähigkeit kann komplex und herausfordernd sein. Hier ist ein detaillierter Blick auf den Prozess und wie ein Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen kann, Ihre Chancen erheblich zu verbessern.

 

1. Erstberatung und Bestandsaufnahme

Warum ein Anwalt? Bevor Sie überhaupt einen Antrag stellen, ist eine Erstberatung bei einem auf Strafvollstreckungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Der Anwalt kann …

  • Ihre Situation realistisch einschätzen.
  • Ihnen sagen, ob Haftunfähigkeit in Ihrem Fall überhaupt eine Option ist.
  • Sie über die Erfolgsaussichten und Risiken aufklären.
  • eine Strategie entwickeln, die auf Ihre spezifischen Umstände zugeschnitten ist.

Was passiert in der Erstberatung?

Der Anwalt wird Ihren Gesundheitszustand, Ihre Vorstrafen, die Art der Straftat und alle relevanten medizinischen Unterlagen prüfen. Er wird Ihnen erklären, welche Schritte notwendig sind und welche Unterlagen Sie beschaffen müssen.

 

2. Sammlung der medizinischen Unterlagen 

Die medizinischen Unterlagen sind das Herzstück Ihres Antrags. Sie müssen lückenlos und aussagekräftig sein.

Was wird benötigt?

  • Arztberichte von allen behandelnden Ärzten (Hausarzt, Fachärzte, Psychiater, Therapeuten).
  • Krankenhausberichte, Reha-Berichte, falls vorhanden.
  • Aktuelle Medikationspläne.
  • Gutachten, falls bereits vorhanden.

 

3. Erstellung des Antrags auf Haftunfähigkeit

 

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden und folgende Punkte enthalten:

  • Ihre persönlichen Daten und die Aktenzeichen des Strafverfahrens
  • eine detaillierte Beschreibung Ihrer gesundheitlichen Situation und warum Sie glauben, haftunfähig zu sein
  • eine Begründung, warum die Haftvollstreckung eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde
  • eine Auflistung aller beigefügten medizinischen Unterlagen
  • gegebenenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über die Haftunfähigkeit.

Es gibt zwar Mustervorlagen, aber ein Anwalt kann den Antrag individuell auf Ihren Fall zuschneiden und juristisch fundiert begründen. Dies erhöht die Erfolgschancen erheblich.

4. Einreichung des Antrags und Reaktion der Behörden

Der Antrag wird bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde eingereicht (in der Regel die Staatsanwaltschaft, die das Urteil erwirkt hat).

Die Behörde prüft dann den Antrag und die Unterlagen. Sie kann:

  • Weitere Unterlagen anfordern.
  • Eine Stellungnahme des Amtsarztes einholen.
  • Ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben.
  • Sie zu einer Haftfähigkeitsuntersuchung einladen.

 

 

Das wird der Anwalt tun

Der Anwalt ist Ihr Sprachrohr gegenüber den Behörden. Er kann Anfragen beantworten, Fristen überwachen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Zudem nimmt er Akteneinsicht und kann so den Stand des Verfahrens verfolgen und auf mögliche Probleme reagieren.

Des Weiteren kann er Sie auf die Haftfähigkeitsuntersuchung vorbereiten und Ihnen erklären, worauf Sie achten müssen.

 

 

5. Entscheidung über den Antrag

Die Behörde stellt in diesem Schritt die Haftunfähigkeit fest. Die Vollstreckung der Strafe wird ausgesetzt (entweder vorübergehend oder dauerhaft).

Im Falle, dass der Antrag abgelehnt wird, kann der Anwalt innerhalb einer Frist Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen und Sie ggf. vor Gericht vertreten, in der Regel beim Landgericht.

 

Prüfung der Haftfähigkeit: Was passiert hinter den Kulissen?

Nachdem Sie den Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt haben, beginnt ein oft vielschichtiger Prüfungsprozess. Hier erfahren Sie, was genau passiert und worauf die Behörden besonders achten.

 

Der Ablauf der Prüfung

 

Zunächst prüft die zuständige Behörde (Staatsanwaltschaft oder Strafvollstreckungskammer) den Antrag auf Vollständigkeit und formale Korrektheit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert.

Zentraler Bestandteil der Prüfung ist die medizinische Begutachtung. In der Regel wird ein Amtsarzt beauftragt, ein Gutachten zur Haftfähigkeit zu erstellen. Dieser untersucht Sie und wertet Ihre medizinischen Unterlagen aus.

Die Behörde prüft das amtsärztliche Gutachten und die weiteren Unterlagen. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt.

Bei Unklarheiten oder Widersprüchen kann die Behörde weitere Ermittlungen anordnen, z.B.:

  • Einholung zusätzlicher ärztlicher Stellungnahmen
  • Anforderung von Unterlagen bei behandelnden Ärzten oder Kliniken
  • Einholung eines Obergutachtens (bei widersprüchlichen Gutachten)

Auf Grundlage aller vorliegenden Informationen trifft die Behörde eine Entscheidung. Diese wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Kriterien der Behörden: Der genaue Blick hinter die Kulissen

Die Behörden nehmen Ihren Antrag auf Haftunfähigkeit sehr genau unter die Lupe. Dabei steht nicht nur die reine Diagnose im Vordergrund, sondern eine umfassende Betrachtung Ihrer individuellen Situation. 

Ein zentrales Kriterium ist der Schweregrad Ihrer Erkrankung. Es wird geprüft, ob es sich um eine schwere, chronische oder gar lebensbedrohliche Erkrankung handelt. Wie stark sind Ihre körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag? 

Gibt es Hinweise auf eine akute Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands, die eine sofortige Haftunfähigkeit begründen könnte?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Behandelbarkeit Ihrer Erkrankungen im Vollzug. Können Ihre gesundheitlichen Probleme innerhalb der Gefängnismauern adäquat behandelt werden? Sind die notwendigen Medikamente, Therapien und medizinischen Geräte verfügbar, die Sie benötigen? Gibt es spezielle Anforderungen an Ihre Unterbringung oder Verpflegung, die aufgrund Ihrer Erkrankung berücksichtigt werden müssen?

Die Behörden prüfen auch intensiv, welche Auswirkungen die spezifischen Haftbedingungen auf Ihre Gesundheit haben würden. Würde die Haft Ihre Gesundheit ernsthaft gefährden oder zu einer erheblichen Verschlechterung Ihres Zustands führen? Besteht durch die Haft ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Komplikationen, für Suizidalität oder Selbstverletzungstendenzen? Sind die Haftbedingungen überhaupt mit Ihrer Erkrankung vereinbar – ein wichtiger Aspekt beispielsweise bei diagnostizierter Klaustrophobie, also starker Platzangst.

Auch die Prognose spielt eine entscheidende Rolle. Wie ist die voraussichtliche Entwicklung Ihrer Erkrankung? Gibt es realistische Aussichten auf eine Besserung oder gar Heilung? Handelt es sich um eine dauerhafte Haftunfähigkeit oder ist diese als vorübergehend einzustufen?

Schließlich treffen die Behörden eine Gesamtwürdigung aller Umstände. Sie wägen sorgfältig ab zwischen dem legitimen Strafanspruch des Staates und dem Schutz Ihrer Gesundheit als höchstem Gut. Obwohl Aspekte wie die Art der begangenen Straftat, die verhängte Strafhöhe und die noch zu verbüßende Haftdauer in die Überlegungen einfließen können, haben sie im Vergleich zu den gesundheitlichen Aspekten ein geringeres Gewicht.

 

Die Schlüsselrolle des Amtsarztes

Im Prüfungsprozess kommt dem Amtsarzt eine Schlüsselrolle zu. Er ist in der Regel der erste medizinische Gutachter, der Ihre Haftfähigkeit beurteilt. Seine Aufgaben sind vielfältig: Er führt eine umfassende körperliche und/oder psychische Untersuchung durch, studiert Ihre medizinischen Unterlagen und erstellt auf dieser Basis ein Gutachten. In diesem Gutachten berücksichtigt er alle genannten Kriterien und gibt eine fundierte Empfehlung zur Frage der Haftfähigkeit ab. Dabei ist er zu strikter Objektivität verpflichtet, auch wenn er, wie der Name bereits andeutet, im Auftrag der Behörde tätig wird.

 

 

Ihr aktiver Beitrag zum positiven Verlauf

Sie können den Prüfungsprozess aktiv unterstützen und positiv beeinflussen. Reichen Sie von Anfang an alle relevanten medizinischen Unterlagen vollständig ein. Arbeiten Sie kooperativ mit dem Amtsarzt und der zuständigen Behörde zusammen. Schildern Sie Ihre Beschwerden, Sorgen und Ängste offen und ehrlich, ohne zu beschönigen oder zu dramatisieren. Und ganz wichtig: Nutzen Sie die Möglichkeit anwaltlicher Unterstützung. Ein erfahrener Anwalt kann den gesamten Prozess begleiten, Ihre Rechte wahren und die Kommunikation mit den Behörden in Ihrem Sinne steuern und erleichtern.

 

Mögliche Hürden und Herausforderungen

Trotz sorgfältiger Prüfung und guter Vorbereitung können im Prozess Schwierigkeiten auftreten. Es kann vorkommen, dass verschiedene Ärzte zu unterschiedlichen Einschätzungen Ihrer Haftfähigkeit gelangen, was zu widersprüchlichen Gutachten führt. Die Bearbeitungszeiten können sich über mehrere Wochen oder gar Monate erstrecken, was für Betroffene oft eine große Belastung darstellt. Und nicht jeder Antrag auf Haftunfähigkeit wird genehmigt, selbst wenn eine schwere Erkrankung zweifelsfrei vorliegt.

Gerade in solchen Situationen ist es besonders wichtig und ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

 

Fallbeispiele: Haftunfähigkeit in der Praxis

Um die Theorie der Haftunfähigkeit greifbarer zu machen, betrachten wir einige konkrete Fallbeispiele. Diese Beispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Jeder Fall ist einzigartig und muss individuell beurteilt werden.

 

 

Fall 1: Schwere Depression mit Suizidgefahr 

Herr M. wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz vor Haftantritt erleidet er einen schweren depressiven Schub mit akuter Suizidgefahr. Sein Psychiater bescheinigt ihm eine „hochgradige Suizidalität“ und empfiehlt dringend eine stationäre Behandlung.

Vorgehen:
Herr M.s Anwalt stellt einen Antrag auf Haftunfähigkeit und legt das Attest des Psychiaters bei.

Begutachtung:
Ein Amtsarzt bestätigt die Suizidgefahr und die Notwendigkeit einer stationären Behandlung.

Entscheidung:
Die Vollstreckungsbehörde ordnet die Aussetzung der Vollstreckung an, bis Herr M. stabilisiert ist.

 

Fall 2: Fortgeschrittene Krebserkrankung

Frau S. sitzt wegen eines Drogendelikts in Haft. Während der Haft wird bei ihr eine fortgeschrittene Krebserkrankung diagnostiziert, die eine intensive Chemotherapie erfordert.

Vorgehen:
Frau S.s Anwalt beantragt Haftunfähigkeit aufgrund der schweren Erkrankung und der notwendigen Behandlung.

Begutachtung:
Der Amtsarzt bestätigt, dass die notwendige Behandlung im Gefängnis nicht adäquat durchgeführt werden kann.

Entscheidung:
Das Gericht ordnet die Haftunterbrechung für die Dauer der Chemotherapie an.

 

Fall 3: Klaustrophobie und Panikattacken

Herr K. soll eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er leidet seit Jahren unter schwerer Klaustrophobie (Platzangst) und Panikattacken.

Vorgehen:
Herr K.s Anwalt legt ein ausführliches Gutachten eines Psychiaters vor, das die Erkrankung und die Unzumutbarkeit der Haftbedingungen bestätigt.

Begutachtung:
Der Amtsarzt bestätigt die Diagnose, ist aber unsicher, ob die Haftbedingungen wirklich unzumutbar sind.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Entscheidung:
    Die Behörde ordnet eine weitere Begutachtung durch einen Spezialisten für Angststörungen an. Dieser bestätigt die Unzumutbarkeit, und die Haftunfähigkeit wird festgestellt.
  2. Entscheidung:
    Die Behörde lehnt ab und Herr K.s Anwalt legt Beschwerde ein.

 

 

Häufige Fragen : Ihre wichtigsten Anliegen

 

Ich habe Angst, dass ich im Gefängnis meine Medikamente nicht bekomme. Was kann ich tun?

Grundsätzlich haben Sie auch im Gefängnis Anspruch auf medizinische Versorgung, einschließlich Ihrer notwendigen Medikamente. Besorgen Sie sich eine aktuelle und ausführliche Bescheinigung Ihres Arztes, die alle Ihre Medikamente (mit genauer Dosierung) und Ihre Diagnosen auflistet.

Klären Sie außerdem, ob Sie einen gewissen Vorrat Ihrer Medikamente mit in die Haftanstalt nehmen dürfen (das ist oft für die ersten Tage möglich).

Informieren Sie Ihren Anwalt über Ihre Medikamente. Er kann dies im Antrag auf Haftunfähigkeit berücksichtigen und sich dafür einsetzen, dass Ihre medizinische Versorgung sichergestellt wird.

Was Sie in der Haft tun können? Melden Sie sich sofort beim Anstaltsarzt und legen Sie ihm die ärztliche Bescheinigung vor. 

 

Mein Angehöriger ist schwer krank und soll ins Gefängnis. Kann ich etwas tun?

Ja, unbedingt! Auch als Angehöriger können Sie eine wichtige Rolle spielen. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen Ihres Angehörigen (Arztberichte, Krankenhausberichte, etc.).

Suchen Sie sofort einen auf Strafvollstreckungsrecht spezialisierten Anwalt auf. Erklären Sie ihm die Situation und legen Sie ihm die Unterlagen vor.

Der Anwalt kann einen Antrag auf Haftunfähigkeit für Ihren Angehörigen vorbereiten und einreichen. Sie können ihn dabei unterstützen, indem Sie Informationen liefern und gegebenenfalls als Zeuge zur Verfügung stehen.

Klären Sie, ob Sie eine Vollmacht benötigen, um für Ihren Angehörigen handeln zu können. 

 

 

Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

Das ist leider schwer pauschal zu beantworten, da es von verschiedenen Faktoren abhängt:

    • Arbeitsbelastung der Behörden
    • Je umfangreicher Ihre Erkrankungen und je mehr Unterlagen geprüft werden müssen, desto länger kann es dauern.
    • Wenn ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wird, verzögert sich die Entscheidung.
    • Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden und Sie legen Beschwerde ein, wird sich das Verfahren weiter verzögern, da nun ein Gericht entscheiden muss.

Einige Wochen bis Monate sollten Sie aber in jedem Fall einkalkulieren. Ihr Anwalt kann Ihnen im Laufe des Verfahrens eine realistischere Einschätzung geben. Wichtig ist, dass er die Fristen im Blick behält und gegebenenfalls auf eine zügige Bearbeitung drängt.

 

Was passiert, wenn ich während der Haft krank werde?

Auch wenn Sie zu Beginn der Haft noch haftfähig waren, kann sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern. In diesem Fall:

    • Melden Sie sich umgehend beim Anstaltsarzt und schildern Sie Ihre Beschwerden.
    • Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt und informieren Sie ihn über die neue Situation.

Ihr Anwalt kann auch während der Haft einen Antrag auf Haftunfähigkeit stellen, wenn sich Ihr Zustand so verschlechtert, dass die Haft unzumutbar wird.

Lassen Sie alle neuen Erkrankungen und Behandlungen sorgfältig dokumentieren.

Die Haftanstalt ist verpflichtet, für Ihre medizinische Versorgung zu sorgen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Gesundheit gefährdet ist, zögern Sie nicht, sich an Ihren Anwalt zu wenden.

Lassen Sie uns Ihre Haftunfähigkeit prüfen

Lassen Sie sich nicht beiiren und nehmen Sie gerne zu mir, Sven Karsten, Kontakt auf.