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Anzeige wegen Körperverletzung erhalten? Das sollten Sie unbedingt beachten

Sie haben eine Anzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Körperverletzung erhalten? Wir wissen, dass dies eine sehr belastende und unsichere Situation ist. Viele Fragen gehen Ihnen durch den Kopf, und die Sorge vor dem, was kommt, ist groß.

In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt und in verständlicher Sprache, was jetzt auf Sie zukommt und wie wir Sie auf diesem Weg begleiten können.

 

Das Wichtigste in Kürze: 3 Schritte für Ihre Sicherheit

 

  1. Bewahren Sie Ruhe und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das ist Ihr gutes Recht und in dieser Phase der beste Schutz. Aussagen, die Sie jetzt tätigen, können später nur schwer korrigiert werden.
  2. Sie müssen nicht zur Polizei gehen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als beschuldigte Person keine Folge leisten. Ein Anruf zur Absage des Termins genügt – das übernehmen wir gerne für Sie.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht ist jetzt an Ihrer Seite. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, um zu sehen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie.

 

Was ist eine Körperverletzung – einfach erklärt

Im Juristendeutsch klingt vieles kompliziert. Vereinfacht gesagt, liegt eine Körperverletzung laut Strafgesetzbuch (§ 223 StGB) vor, wenn jemand eine andere Person entweder „körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“.

 

  • Körperliche Misshandlung: Eine Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden spürbar beeinträchtigt. Ein Faustschlag ist das klassische Beispiel.
  • Gesundheitsschädigung: Das Verursachen oder Verschlimmern eines Krankheitszustandes.

Entscheidend ist fast immer der Vorsatz: Der Täter muss die Verletzung gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. Eine Ausnahme ist die fahrlässige Körperverletzung, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall durch Unachtsamkeit entstehen kann.

 

Gut zu wissen: Der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag

 

  • Strafanzeige: Damit wird die Polizei über einen Vorfall informiert. Das kann jeder tun, auch ein Zeuge.
  • Strafantrag: Hier äußert der Verletzte selbst den Wunsch, dass die Tat verfolgt wird. Bei einfachen Körperverletzungsdelikten ist dieser Antrag eine Voraussetzung für die Strafverfolgung und muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

 

Die verschiedenen Arten der Körperverletzung im Überblick

Je nach Schwere der Tat und den Umständen unterscheidet das Gesetz verschiedene Delikte. Die möglichen Folgen sind sehr unterschiedlich. Diese Tabelle gibt Ihnen eine erste Orientierung:

 

Delikt & Paragraph Beschreibung Möglicher Strafrahmen
Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) Der Grundfall, z. B. eine Ohrfeige oder ein Stoß. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) Wenn z. B. eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder Gift im Spiel war oder die Tat von mehreren gemeinsam begangen wurde. Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) Wenn die Tat zu dauerhaften schweren Folgen führt (z. B. Verlust des Sehvermögens oder eines Körperteils). Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) Wenn das Opfer durch die Verletzung stirbt. Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) Eine Verletzung, die aus Unachtsamkeit passiert. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

 

Wie läuft das Verfahren ab? Ihr Wegweiser von der Anzeige bis zur Akteneinsicht

 

Ein Strafverfahren kann einschüchternd wirken. Wir führen Sie sicher durch die einzelnen Phasen:

 

  1. Die polizeiliche Vorladung: Sie erhalten Post von der Polizei mit einer Einladung zur Vernehmung. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, dorthin zu gehen oder eine Aussage zu machen.
  2. Kontaktaufnahme zum Anwalt: Sie melden sich bei uns. Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und zeigen Ihre anwaltliche Vertretung an. Ab diesem Moment sind wir Ihr Schutzschild und direkter Ansprechpartner für die Behörden.
  3. Beantragung der Akteneinsicht: Wir fordern die Ermittlungsakte an. Das ist der entscheidende Schritt, denn erst dann sehen wir, welche Beweise und Aussagen gegen Sie vorliegen.
  4. Gemeinsame Strategieentwicklung: Sobald uns die Akte vorliegt, besprechen wir alles in Ruhe mit Ihnen. Wir erklären Ihnen die Lage verständlich und transparent und legen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie fest.
  5. Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Basierend auf der Aktenlage und unserer Stellungnahme entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf. Mögliche Ausgänge sind:
  • Einstellung des Verfahrens: Die beste Lösung. Es gibt keine Strafe und keinen Eintrag.
  • Strafbefehl: Ein schriftlicher Urteilsvorschlag, gegen den wir Einspruch einlegen können.
  • Anklage: Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, in der wir Sie engagiert verteidigen.

 

4. Welche Strafen und Konsequenzen sind möglich?

 

Die Sorge vor den Konsequenzen ist verständlicherweise groß8. Die Strafe hängt von vielen Faktoren ab, wie der Schwere der Verletzung, eventuellen Vorstrafen und der richtigen Verteidigung.

 

  • Geldstrafe: Bei einer einfachen Körperverletzung und ohne Vorstrafen ist dies die häufigste Folge.
  • Freiheitsstrafe: Kommt vor allem bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung in Betracht. Oft kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Eintrag im Führungszeugnis: Ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag, der berufliche Nachteile haben kann. Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es daher oft, dies zu vermeiden.
  • Schmerzensgeld: Zusätzlich zum Strafverfahren kann das Opfer zivilrechtliche Ansprüche stellen.

 

Wie sieht eine effektive Verteidigung aus?

 

Jeder Fall ist anders und erfordert eine individuelle Strategie. Nach der Akteneinsicht prüfen wir unter anderem folgende Verteidigungsansätze:

 

  • Notwehr: Haben Sie sich oder jemand anderen nur verteidigt? Dann war Ihr Handeln gerechtfertigt und nicht strafbar.
  • Glaubwürdigkeit von Zeugen: Oft steht Aussage gegen Aussage. Wir suchen gezielt nach Widersprüchen und Ungereimtheiten in den gegnerischen Aussagen.
  • Fehlender Vorsatz: Lässt sich nachweisen, dass Sie die Verletzung nicht wollten, kann der Vorwurf erheblich abgemildert werden.
  • Einstellung des Verfahrens: Gerade bei kleineren Delikten setzen wir uns für eine Einstellung des Verfahrens ein, oft gegen eine Geldauflage.

 

Das können Sie jetzt schon tun, bevor ein Verfahren eingeleitet wird

Die Vielzahl an Körperverletzungsdelikten sind für juristische Laien meist schwer zu durchblicken.

Für Beschuldigte ist es daher nur ratsam, sich durch einen erfahrenen Anwalt rechtlich beraten zu lassen, der sie bei dem weiteren Verfahren unterstützt.

Eine frühzeitige Verteidigung kann dazu beitragen, dass ein Freispruch oder eine Strafmilderung erreicht wird.

Auf keinen Fall sollte man bei einer polizeilichen Vernehmung Angaben machen, ohne sich von einem kompetenten Strafverteidiger vertreten zu lassen.

Denn: Unbedachte Aussagen lassen sich schwer rückgängig machen und werden im Strafverfahren verwendet.

 

Sonderfall Falschanzeige: Was tun, wenn die Vorwürfe nicht stimmen?

 

Zu Unrecht beschuldigt zu werden, ist eine enorme Belastung. Wenn Sie Opfer einer Falschaussage geworden sind, ist eine aktive Verteidigung umso wichtiger. Wir analysieren die Akte akribisch, um die Falschaussage zu widerlegen und Ihre Unschuld zu beweisen. Gegebenenfalls kommt auch eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung in Betracht.

 

7. FAQ: Häufig gestellte Fragen

 

Ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten, obwohl ich nichts gemacht habe

Sollten Sie Beschuldigter eine Straftat werden, sollten Sie sich umgehend bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht melden und das weitere Vorgehen mit diesem besprechen. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht weiß, was gegen Anzeigen, Anklagen und Strafbefehle zu tun ist und wie mit Anschuldigungen umgegangen werden kann. Er wird direkt Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen gemeinsam gegen die Anschuldigungen vorgehen.

 

Was tun bei einer wechselseitigen Körperverletzung?

Man hat häufig den Fall, dass sich im Rahmen einer wechselseitigen Körperverletzung beide Kontrahenten als Opfer einer Körperverletzung betrachten. Häufig stellen beide einen Strafantrag. Dann ist es Aufgabe des Gerichts genau zu untersuchen, ob für einen der Parteien gegebenenfalls ein Rechtfertigungsgrund wie der der Notwehr greift. Sollte ein Fall der Notwehr vorliegen, hat der Betreffende nicht rechtswidrig gehandelt und sich somit auch nicht strafbar gemacht.

 

Welche Strafe droht mir als Ersttäter bei einfacher Körperverletzung?

Wenn Sie bisher nicht vorbestraft sind, wird ein solches Verfahren sehr oft gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt oder mit einer Geldstrafe abgeschlossen. Eine Freiheitsstrafe ist eher unwahrscheinlich.

 

Kann eine Anzeige wegen Körperverletzung verjähren?

Ja. Die einfache und gefährliche Körperverletzung verjähren in der Regel nach fünf Jahren.

 

Was kostet ein Anwalt in einem solchen Fall?

Wir legen Wert auf transparente und faire Kosten. In einem ersten Gespräch klären wir Sie ehrlich über die zu erwartenden Anwaltskosten auf, oft in Form einer Pauschalvereinbarung. Diese Investition ist in der Regel deutlich geringer als die finanziellen und persönlichen Folgen einer Verurteilung.

 

Was bedeutet „wechselseitige Körperverletzung“?

Das passiert, wenn bei einer Auseinandersetzung beide Seiten austeilen und sich danach gegenseitig anzeigen. Dann muss das Gericht genau prüfen, von wem der erste Angriff ausging und ob Notwehr vorlag.

 

Soll ich mich beim Opfer entschuldigen?

Auch wenn es gut gemeint ist: Bitte unternehmen Sie nichts ohne Rücksprache mit uns. Eine Entschuldigung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und Ihre Position schwächen.

 

Oft gestellte Fragen zum Thema Körperverletzung

 

Ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten, obwohl ich nichts gemacht habe

Sollten Sie Beschuldigter eine Straftat werden, sollten Sie sich umgehend bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht melden und das weitere Vorgehen mit diesem besprechen. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht weiß, was gegen Anzeigen, Anklagen und Strafbefehle zu tun ist und wie mit Anschuldigungen umgegangen werden kann. Er wird direkt Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen gemeinsam gegen die Anschuldigungen vorgehen.

Was tun bei einer wechselseitigen Körperverletzung?

Man hat häufig den Fall, dass sich im Rahmen einer wechselseitigen Körperverletzung beide Kontrahenten als Opfer einer Körperverletzung betrachten. Häufig stellen beide einen Strafantrag. Dann ist es Aufgabe des Gerichts genau zu untersuchen, ob für einen der Parteien gegebenenfalls ein Rechtfertigungsgrund wie der der Notwehr greift. Sollte ein Fall der Notwehr vorliegen, hat der Betreffende nicht rechtswidrig gehandelt und sich somit auch nicht strafbar gemacht.

Ihr nächster Schritt: Sprechen Sie mit uns

Sie müssen diese Situation nicht alleine durchstehen. Der erste Schritt ist oft der schwerste, aber er ist entscheidend für einen positiven Ausgang des Verfahrens. Kontaktieren Sie uns für eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihres Falles. Wir hören Ihnen zu, beantworten Ihre dringendsten Fragen und zeigen Ihnen klare Wege auf. Wir sind für Sie da – schnell, unkompliziert und persönlich.