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Ihr Strafverteidiger in Bielefeld: Sven Karsten

Sie haben Post von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder direkt vom Gericht bekommen? Aus unserer langjährigen Beratungserfahrung wissen wir sehr gut, welche Sorgen sich die meisten Menschen dann machen. Vielleicht haben Sie schon im Internet nachgelesen, welche Strafen es für das Ihnen vorgeworfene Delikt geben könnte? Lassen Sie sich nicht verunsichern! Bevor Sie sich nächtelang den Kopf zerbrechen, wie schlimm es wohl werden wird – kommen Sie lieber gleich zu uns in die Kanzlei. Wir geleiten Sie hindurch und holen das Beste für Sie raus!

Ihre Vorteile mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht:

Wenn Sie mich buchen, kümmere ich mich auch persönlich um Ihre strafrechtlichen Angelegenheiten! In unserer Kanzlei setzen wir auf direkten Kontakt mit einem Ansprechpartner, der Sie vom Anfang bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet.

Bei uns müssen Sie nicht wochenlang auf einen Termin oder eine Antwort warten. Ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden zurück oder antworte auf Ihre E-Mail.

Gemeinsam legen wir Ihre optimale Verteidigungsstrategie fest. Dafür berate ich Sie umfassend und allgemeinverständlich über Möglichkeiten und Risiken.

Ich bin Strafverteidiger mit Leidenschaft! Nach meinem Referendariat habe ich mich direkt als Rechtsanwalt selbstständig gemacht. Seit über zehn Jahren bin ich außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Sie profitieren also von höchster Fachkompetenz und viel Erfahrung im Strafrecht.

Bei diesen Themen kann ich Ihnen helfen:

Ganz gleich, welches Delikt des Strafgesetzbuchs oder des Nebenstrafrechts Ihnen vorgeworfen wird: Sie wollen wissen, welche Strafe Sie bekommen werden und ob Sie vielleicht ins Gefängnis müssen.

Ich unterstütze Sie dabei, die Strafe so gering wie möglich zu halten – auch bei Umweltdelikten, im Verkehrsrecht oder beim Betäubungsmittelrecht. Im Jugendstrafrecht und bei Revisionsverfahren verfüge ich ebenfalls über viel Erfahrung.

Gründliche Befassung mit Ihrem Fall
Wenn ich über Ihren Anruf, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kenntnis von Ihrem Fall erhalte, klären wir kurz ab, ob Sie Beratung oder Verteidigung von mir wünschen. Wenn Sie mich beauftragen und mir Ihre Vollmacht vorliegt, lese ich mich im nächsten Schritt gründlich in Ihre Akte ein. Denn wenn ich weiß, was die Staatsanwaltschaft weiß, kann ich Sie ganz gezielt nach den Informationen fragen, die ich noch brauche, um Sie optimal verteidigen zu können – also beispielsweise bezüglich eines Alibis. Das heißt für Sie, dass Ihr Aufwand minimal gehalten wird und ich sehr gut informiert bin, wenn wir uns in einem Besprechungstermin über das weitere Vorgehen austauschen.

Besprechung der Vorgehensweise
Im Gespräch erkläre ich Ihnen umfassend und allgemeinverständlich die Vor- und Nachteile unserer möglichen Verhaltensweisen. Wir können uns zur Sache einlassen, aber auch schweigen. Wenn wir uns zu einer Äußerung entscheiden, fertige ich einen Schriftsatz an oder wende mich persönlich vorab an den zuständigen Staatsanwalt oder die zuständige Staatsanwältin.

Kompetente Vertretung vor Gericht
Sollte es zu einem Verfahren kommen, werden wir uns gründlich vorbereiten. Insbesondere für den Termin vor Gericht erhalten Sie eine ausführliche Beratung zu unserer gemeinsam festgelegten Taktik.

Das sagen meine Mandanten:

Die Kanzlei ist nur zu empfehlen, Herr Karsten hat mich in meiner Angelegenheit sehr gut vertreten und ich würde mich mit jedem Anliegen wieder an ihn wenden. Er strahlt ein großes Vertrauen aus, welches sich auch bewährt hat. Die Umgangsweise war offen und sehr professionell, man konnte zusammen lachen und Lösungen finden.

Herr Karsten ist ein Anwalt, der in jeglichen Rechtsangelegenheiten umfassend und prognostizierend berät. Man erhält sehr schnell Antworten auf Fragen, die einem keine Ruhe lassen. Ich habe ihn mehrfach weiterempfohlen und jeder war immer zufrieden. Wenn man einen Anwalt braucht, braucht man nur Herrn Karsten anrufen!

Herr Karsten bringt alles mit, was ich von einem guten Anwalt erwarte. Er strahlt Seriosität, Kompetenz, Professionalität und Freundlichkeit aus. Er nimmt sich Zeit und erläutert geduldig, hilfsbereit und ehrlich vermeintlich komplizierte Sachverhalte, was zwangsläufig dazu führt, dass man sich gut beraten und aufgehoben fühlt. Der Mann weiß, was er tut. Somit kann ich die Kanzlei Karsten & Bolte bedenkenlos weiterempfehlen!

Kontaktieren Sie uns unverbindlich:

Gerade im Strafverfahren ist schnelles Handeln und eine frühzeitige Gestaltung und Mitwirkung am Verfahren extrem wichtig. Je früher wir am Verfahren arbeiten, desto eher kann ich das Verfahren in die richtige Bahn lenken! 

Vergeuden Sie deshalb nicht wertvolle Zeit! Kontaktieren Sie mich, damit wir in einem ersten Gespräch klären können, welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind.

Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen einen Großteil Ihrer Sorgen und Ängste nehmen. Versuchen Sie nicht, sich allein gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu behaupten! Sie sind nicht allein.

Fragen und Antworten:

Ist es wirklich notwendig, dass ich mir einen Anwalt nehme?

Wann immer Sie in ein Strafverfahren vermittelt sind, sollten Sie sich Beistand von einem Fachanwalt holen. Er kann Ihnen schon im Vorfeld viele Ängste und Sorgen nehmen. Bedenken Sie: Nur mit professionellem Beistand können Sie eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln und so die Folgen Ihres Verfahrens abmildern. Auch wenn Sie eine Straftat begangen haben und diese bereuen, ist ein Anwalt sinnvoll, denn er kann wichtige Strafmilderungs- oder Rechtfertigungsgründe so anbringen, dass Sie nicht unangemessen hoch bestraft werden.

Was kann ich mit der anwaltlichen Unterstützung bestenfalls erreichen?

So oder so ähnlich beginnt meist die Zusammenarbeit: Sie wollen verständlicherweise Ihre Best-Case- und Ihre Worst-Case-Szenarios kennen. Wie schlimm kann es werden und was können wir im idealen Fall erreichen? Hierzu berate ich Sie umfassend und auf Grundlage meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht. Verlassen Sie sich nicht auf Google, denn jeder Fall ist anders. Nur ein guter Anwalt kann Ihnen eine realistische Einschätzung geben.

Wie teuer wird das Verfahren und welche Kosten können auf mich zukommen?

Ihre Kosten setzen sich zunächst aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten. Wie hoch Ihre Ausgaben sein werden, hängen vom individuellen Fall ab – gerne gebe ich Ihnen im Erstgespräch eine Einschätzung dazu. Wenn ich mich in Ihren Fall eingelesen habe, kann ich mich auch dazu äußern, welche Geldbußen Ihnen bei einer Verurteilung eventuell auferlegt werden könnten.

Hat das Verfahren Einfluss auf meinen Job?

Vor allem für Beamte kann ein Strafverfahren unangenehme Folgen haben, denn für Staatsdiener ist eine Straftat fast immer auch ein Dienstvergehen, das mit einem Disziplinarverfahren verbunden ist.
Sind Sie kein Beamter, kann Ihnen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung nicht automatisch gekündigt werden – vor allem, wenn Ihre Straftat in keinem Zusammenhang mit Ihrem Job steht.
In beiden Fällen können wir Sie umfassend über mögliche Konsequenzen des Strafverfahrens für Ihren Job beraten.